Bestandsaktion - 16.09.2019
Information für Ihre Kunden: Höhe des Übertragungswertes
Wir informieren jährlich Ihre substitutiv krankenversicherten Kunden über die Höhe des Übertragungswertes ihrer Vollversicherung. Grundlage dafür ist § 6 Abs. 2 VVG-InfoV.
Unsere Bestandsaktion
Bei der Bestandsaktion berücksichtigen wir nur Verträge und versicherte Personen, die sowohl
- am 31.12.2018 als auch
- am Tag des technischen Feststellungslaufes (03.09.2019) nach substitutiven Krankenversicherungstarifen
versichert waren.
Die Kundenbriefe versenden wir seit dem 11.09.2019.
Die Berechnung der Übertragungswerte erfolgte zum Stand 31.12.2018.
Eine Feststellungsliste wird nicht erstellt.