Beitragsentlastung (BE) im Alter - 16.09.2019
Beitragsentlastung im Alter: Neue top Unterstützung für Ihre gezielte Kundenansprache
NEU: Bestellen Sie Ihre BE-Liste bei Ihrem Maklerberater
Der Tarifbaustein BE ist das Mittel für eine optimale Zukunftsplanung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kunden passgenau beraten. Dazu stellen wir Ihnen auf Wunsch eine BE-Bestandsliste zur Verfügung. Diese können Sie mit Angabe der Vep-Nummer über Ihren Maklerberater anfordern. Die Listen werden über Bipro bereitgestellt.
Sie beinhalten Kunden zwischen dem 21. und 55. Lebensjahr mit Voll- und Beihilfetarifen. Die BE-Listen weisen folgende Daten aus:
- BE-fähiger Betrag
- Zahlbeitrag für 100 % Entlastung (für Kunden ohne BE zusätzlich noch für 50 %)
- Zahlbeitrag je 10 Euro Entlastung
- Arbeitgeberzuschuss (sofern dafür im System ein Kennzeichen hinterlegt ist)
Mit dem neuen Mailingschreiben können Sie dann Kunden für das Thema sensibilisieren.
Ein besonderer Pluspunkt: Ein Rückdatierung auf den 01.10.2019 ist für Ihre BE-Aktion bis zum 30.11.2019 möglich.
Termine
- Termin für Ihre Anforderung der BE-Listen bei Ihrem Maklerberater: => bis 26.09. (Feststellung 01.10.2019)
- Für Sie exklusiv am 27.09.2019: Online-Workshop „Verkaufserfolg mit Beitragsentlastung", natürlich mit Weiterbildungs-Zeit!
Noch mehr Vertriebsunterstützung für Sie
Druckstücke |
Flyer 2797 "So reduzieren Sie Ihre Beiträge im Alter" FAQ 2798 "Informationen zur Beitragsentlastung im Alter" |
Mailings |
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Spezieller Antrag |
Top Argumente für Ihre Beratung
Vorausschauend Denken |
Heute die Beiträge von morgen senken. |
Flexibel sein |
Hohes Eintrittsalter sowie flexible Entlastungsbeträge und -termine. |
Arbeitnehmerfreundlich |
Bis zu 50 % Arbeitgeberzuschuss möglich. |
Steuerlich gefördert |
Der Beitrag des BE kann im gleichen Umfang wie der des Grundtarifs von der Steuer abgesetzt werden. |
Die Tarif-Highlights im Überblick
Frei wählbarer Entlastungsbetrag |
Bis zu 100 % des vollen Beitrags (ohne GZ) des zugrunde liegenden Tarifs. |
Frei wählbarer Entlastungsbeginn |
Zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr möglich. |
Ermäßigung auch vorm 60. Lebensjahr |
Möglich bei Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrente, Pensionsbezügen. |