Kfz- Versicherung - 19.11.2019
Neue Kfz-Tarife zum 01.10.2019
Pkw-Beiträge – stabiles Tarifniveau
Das Pkw-Beitragsniveau im Neu- und Ersatzgeschäft sowie für Tarifwechsel bleibt stabil.
Im Jahreswechsel gibt es wieder einen Jahreswechselnachlass für Versicherungsbeginne vom 01.10.2019 bis 31.03.2020. Dadurch sinkt der Beitrag in diesem Zeitraum um 3 %.
Für alle weiteren Fahrzeugarten bleiben die Beiträge im Neu- und Ersatzgeschäft unverändert.
Bestandsanpassung bei Pkw zur Hauptfälligkeit
Die Beiträge für Pkw-Bestandsverträge werden zum 01.01.2020 bzw. zum Ablauf wie folgt linear angepasst:
Kfz-Haftpflicht | Vollkasko | Teilkasko | |
---|---|---|---|
Fahrleistungs-Tarif 10.2003 bis 10.2018 | + 3,5 % | + 3,5 % | + 3,5 % |
Alttarife* | +2,0 % | +2,0 % | +2,0 % |
* ausgenommen sind Kasko-Tarife mit Stand vor dem 01.01.1995
Unabhängig davon können sich Typ-, Regional- und Schadenfreiheitsklassen sowie Tarifmerkmale, wie der Nachlass für Kundentreue, ändern.
Für alle weiteren Fahrzeugarten bleiben die Beiträge im Bestand stabil.
Leistungsverbesserungen bei Pkw
Bei Pkw im Fahrleistungs-Komforttarif sind jetzt folgende Leistungen mitversichert:
Kfz-Haftpflicht: Einführung der Eigenschaden-Deckung
Versichert sind Sachschäden, die Ihr Kunde oder eine mitversicherte Person durch den Gebrauch des versicherten Pkw an
- einem anderen auf den Kunden zugelassenen Kfz
- einem dem VN gehörenden Gebäude oder
- sonstigen Sachen des Kunden mit Ausnahme von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten
verursacht. Die Selbstbeteiligung je Schadenereignis beträgt 500 Euro. Die Entschädigungsleistung bei Kfz-Schäden (es darf keine Vollkasko für das beschädigte Fahrzeug bestehen) ist auf 100.000 Euro und bei Schäden an Gebäuden oder sonstigen Sachen auf jeweils 10.000 Euro je Versicherungsjahr begrenzt.
Kasko: Verlängerung der Neuwertentschädigung von 18 auf 24 Monate
- Erhöhung der Leistungsgrenze bei Schlüssel- und Schlossaustausch von 500 auf 750 Euro bei Pkw sowie Erweiterung um Schlüssel-Umcodierungen bei Pkw, Krädern (WKZ 003) und Campingfahrzeugen
- Wegfall des Abzugs „neu für alt“ bei Navigations- und Unterhaltungssystemen
Schadenfreiheitsrabatt bei Pkw
Die SF-Staffel wird von SF 35 auf SF 45 verlängert. Außerdem ergeben sich für die Kfz-Haftpflicht und Vollkasko Änderungen bei den Beitragssätzen und Rückstufungen. Von der Änderung der Beitragssätze sind auch die Zweitwagen-Plus- sowie die Führerschein-Plus-Regelung betroffen.
Änderung der Annahmerichtlinien
Die Neuwertgrenze für Pkw wird von 100.000 auf 120.000 Euro erhöht.
Außerdem werden die folgenden Ausschlüsse zur Klarstellung aufgenommen:
- Grüne Karte für außereuropäische Gebiete (alle Fahrzeugarten)
- Schutzbrief bei Gesamtmasse > 4 Tonnen (Wohnmobile)
Kundeninformation
Ihre Kunden erhalten für Verträge mit Ablauf 01.01.2020 eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Beiträge voraussichtlich ab 26. November 2019.
Versicherungsbestätigung zum 01.01.2020
Die Versicherungsbestätigung für Versichererwechsel (ohne Fahrzeugwechsel) verschicken wir für Sie elektronisch. Reichen Sie die Anträge bitte frühzeitig vor dem Versicherungsbeginn maschinell ein.