Vertriebspartner-Informationen
Krankenversicherung

Leistungsfreiheitsrabatt (LFR) - 11.05.2020

Leistungsfreiheitsrabatt (LFR) zum 01.07.2020

Information für Ihre Bestandskunden: 
Leistungsfreiheitsrabatt ab dem 01.07.2020

Kostenbewusstes und verantwortliches Verhalten zahlen sich aus. Ihre Kunden werden mit einem Leistungsfreiheitsrabatt (LFR) belohnt. Die Details zur Bestandsaktion (Tarife, Termine, steuerliche Behandlung) für Sie im Überblick. 

 

Die Tarife

Viele Ihrer Kunden erhalten auch in diesem Jahr eine 
Information über ihren LFR. Grund ist die Einrichtung 
bzw. die Änderung ihres LFR zum 01.07.2020. 
Relevant sind folgende Tarife:
CS, CS1, CS2, CS2PLUS, CSB, CSB1 und CSB2

Der Leistungsfreiheitsrabatt (LFR)

Der tatsächliche Aufwand für die Krankenversicherung sinkt durch den garantierten LFR jährlich um 5 %. Beim Tarif CS2PLUS sind z. B. maximal 50 % möglich.

 

Die Termine

  • Feststellungslisten in der elektronischen Maklerpost: Ab dem 13.05.2020 
  • Kundenbriefe mit Arbeitgeber-/Sollbeitragsbescheinigung: Versand ab 01.06.2020

Zusätzlich möglich: Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BR)


Zusätzlich zum LFR können Ihre Kunden unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens zwei leistungsfreien Kalenderjahren im ambulanten Bereich eine erfolgsabhängige BR erhalten. Diese kann bis zu 25 % (3 Monatsbeiträge ohne gesetzlichen Zuschlag) des Jahrestarifbeitrags betragen. LFR und erfolgsabhängige BR zusammen können den Beitrag bis zu 62 % (ohne gesetzlichen Zuschlag) reduzieren. Die erfolgsabhängige BR wird jeweils im August des Folgejahres ausgezahlt.
Steuerliche Besonderheiten: Die steuerlich berücksichtigungsfähigen gezahlten und auch die ggf. von uns erstatteten Beiträge melden wir per Datensatz an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dazu verpflichtet uns das Einkommenssteuergesetz seit Erlass des Bürgerentlastungsgesetzes. Dies geschieht im Februar des Folgejahres.

 

Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogamme) nutzen, erhalten die Listen automatisch im Rahmen der Übermittlung von Feststellungslisten (Continentale Paket 3) in der Kategorie "Sonstiges" mit der Bezeichnung des Geschäftsvorfalls "Sonstiges". Die Listen werden im pdf- und csv-Format zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht zu den Inhalten unserer Maklerpost-Pakete finden Sie auf der Seite „Elektronische Maklerpost“. 

 

Übersicht zu den Feststellungslisten: 
Erläuterung der Auszahlungs – und Ablehnungsgründe 

  • Kennzeichen 1: 
    LFR erhöht/eingerichtet, Benachrichtigung an VN 
  • Kennzeichen 2: 
    LFR ausgeschöpft, keine Veränderung, keine Benachrichtigung                  
  • Kennzeichen 3: 
    LFR reduziert/gestrichen, Leistungen im LFR-Jahr. Benachrichtigung an VN   
  • Kennzeichen 4: 
    Leistungen im LFR-Jahr, bisher keine LFR, keine Benachrichtigung       
  • Kennzeichen 5: 
    Anwartschaft/Ruhepause im LFR-Jahr, keine Benachrichtigung                 
  • Kennzeichen 6: 
    Beiträge am 31.12. des LFR-Jahres nicht voll gezahlt, keine Benachrichtigung
  • Kennzeichen 7: 
    Innermonatliche Anwartschaft/Innermonatlicher Beginn im LFR-Jahr = Beiträge nicht voll entrichtet, keine Benachrichtigung

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