Wohngebäude-Versicherung - 21.07.2020
NEU: Einfache Summenermittlung von Nebengebäuden
Für die Summenermittlung von Nebengebäuden gibt es jetzt ein neues Formular. Der "Ermittlungsbogen Versicherungssumme Nebengebäude" vereinfacht Ihnen die Berechnung und spart Zeit.
Nebengebäude können nur
- zusammen mit dem Hauptgebäude
- mit oder ohne private Landwirtschaft
- zum Neuwert oder gleitenden Neuwert
versichert werden. Ein Unterversicherungsverzicht (UVV) war bislang nicht möglich.
Neues Formular zur einfachen Wertermittlung der Versicherungssumme für Nebengebäude
Für die Summenermittlung von Nebengebäuden gibt es jetzt ein neues Formular.
Es vereinfacht Ihnen die Berechnung und spart Zeit. Mit nur zwei Kreuzen und der Grundfläche erhalten Sie direkt die Versicherungssumme:
- Es gibt eine einfache Unterscheidung nach fünf Gebäudetypen.
- Die technische Ausstattungen bei Hallen, Scheunen und Ställen wird bei der Summenermittlung mitberücksichtigt.
WICHTIG: Die Vereinbarung des Unterversicherungsverzichtes ist dann möglich.
Sonstige Nebengebäude
Nebengebäude ohne Gewerbebetriebe (bis 10 qm Nutzfläche), Garten- und Gewächshäuser fallen unter weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile im Rahmen der Versicherung des Hauptgebäudes. Die Deckungsumfänge werden in XL und XXL abgebildet.
Reicht die jeweilige Entschädigungsgrenze nicht aus, kann diese in Con+ unter "Zubehör" erhöht werden.
Der Summenermittlungsbogen für Nebengebäude kann ausschließlich für die aufgeführten Gebäudetypen angewendet werden. Ein Unterversicherungsverzicht ist auch nur für diese Gebäudetypen möglich. Für alle anderen sind weiterhin individuelle Lösungen notwendig.
Den neuen "Ermittlungsbogen Versicherungssumme Nebengebäude" haben wir für Sie im Downloadcenter zur Wohngebäudeversicherung bereitgestellt.