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Sachversicherung

Kfz-Versicherung - 30.09.2020

Neue Kfz-Tarife

Die Highlights der neuen Tarife:

  • Kaufwertentschädigung für "junge gebrauchte" Pkw
  • Verbesserung bei der Sonderausstattung
  • GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
  • erweiterte Schutzbriefleistungen

 

 

 

 

Pkw-Beiträge

Stabiles Tarifniveau

Das durchschnittliche Beitragsniveau für Pkw im Neu- und Ersatzgeschäft sowie für Tarifwechsel bleibt stabil. Und für Versicherungsbeginne vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 reduzieren sich die Beiträge sogar um 3 %.

Für alle weiteren Fahrzeugarten bleiben die Beiträge im Neu- und Ersatzgeschäft unverändert.

 

Bestandsanpassung bei Pkw

Die Beiträge für Pkw-Bestandsverträge werden zum 01.01.2021 bzw. zum jeweiligen unterjährigen Ablauf wie folgt angepasst:

  KH VK TK
Fahrleistungstarif 10.2003 bis 10.2019 +3,5% +3,5% +3,5%

 

Die Alttarife ebenso wie die Bestandsbeiträge für alle weiteren Fahrzeugarten werden nicht angepasst.

Unabhängig davon können sich Typ-, Regional- und Schadenfreiheitsklassen sowie Tarifmerkmale, wie der Nachlass für Kundentreue, ändern.

 

Leistungsverbesserungen im Fahrleistungstarif

Kaufwertentschädigung im Rahmen der Kasko

Für Gebraucht-Pkw wird unter folgenden Voraussetzungen anstelle des Wiederbeschaffungswerts der Kaufwert erstattet (A.2.5.1.8 AKB):

  • Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Schadenereignisses nicht im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
  • Bei der erstmaligen Zulassung auf den Kunden ist das Fahrzeug maximal 48 Monate alt.
  • Innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf den Kunden treten Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ein.
  • Die Entschädigungsleistung muss innerhalb von 2 Jahren für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet werden (Reinvestition).

Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird bei der Kaufwertentschädigung abgezogen.

 

Sonderausstattung innerhalb der Kasko-Deckung

Ab Werk eingebaute Sonderausstattung ist unbegrenzt beitragsfrei mitversichert (zum Beispiel Standheizung und Anhängerkupplung, aber ohne Spezialausrüstung).

Nachträglich eingebaute Sonderausstattung ist bis zu einem Wert von 10.000 EUR mitversichert (bisher 5.000 EUR, zum Beispiel Multimedia- und Navigationssysteme).

Darüber hinaus kann, wie bisher, die Sonderausstattung gegen Beitragszuschlag mitversichert werden (zum Beispiel Spezialaufbauten und -Ausrüstungen).

Bitte beachten Sie, dass Sonderausstattung mit einem Gesamtwert von über 10.000 EUR anfragepflichtig ist.

 

GAP-Deckung

Diese kann nun, neben den Leasing-Fahrzeugen, auch für kreditfinanzierte Pkw abgeschlossen werden.
Die Entschädigungsleistung der GAP-Deckung ist für kreditfinanzierte Pkw auf maximal 20 % des Wiederbeschaffungswertes am Schadentag beschränkt.

In Kombination mit der Neupreisentschädigung gibt es keine Begrenzung mehr auf den Neupreis: Ist der Buchwert beim Kredit- oder Leasinggeber also höher als der Neupreis, wird bis zum Buchwert erstattet.

 

Erweiterte Schutzbriefleistungen

  • bei Fahrerausfall: Erhöhung der km-Pauschale von 40 auf 50 Cent
  • bei Weiter- bzw. Rückfahrt nach Fahrzeugausfall und bei Rückholung von Kindern: auch unter 1200 km Bahnfahrt 1. Klasse

 

Änderung der Annahmerichtlinien

Nationalitäten (betrifft alle WKZ)

Versicherungsnehmer mit ausländischen Nationalitäten gelten im neuen Tarif grundsätzlich nicht mehr als unerwünschtes Geschäft. Für diese Verträge erhalten Sie nun die volle Provision.

 

Fahrzeugalter (betrifft alle WKZ außer 112 Pkw)

Das Fahrzeugalter ist für die Annahme einer Teilkaskoversicherung nicht mehr relevant. Bisher war die Teilkaskoversicherung ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren für Nicht-Pkw unerwünscht.

Zur Vollkaskoversicherung besteht weiterhin die Annahmegrenze für ein Fahrzeugalter von 10 Jahren.

 

Sonderausstattung (betrifft alle WKZ)

Durch die Erhöhung der Annahmegrenze für Sonderausstattung ist nachträglich eingebaute Sonderausstattung erst ab einem Wert von über 10.000 EUR zuschlags- und anfragepflichtig.

Annahmerichtlinien Vermittlerinformation Kfz (5844)

Kfz-Annahmerichtlinien zum Fahrleistungstarif (Stand: 10.2020). Dieses Druckstück ist nur als pdf-Download im Downloadcenter Kfz verfügbar.

 

Versicherungsbestätigung zum 01.01.

Die Versicherungsbestätigung für Versichererwechsel (ohne Fahrzeugwechsel) verschicken wir für Sie elektronisch. Reichen Sie die Anträge bitte frühzeitig vor dem Versicherungsbeginn maschinell ein.

 

Vertriebsunterstützung

Weitere Informationen finden Sie auf den Tarif- und Serviceseiten der Kfz-Versicherung zur sowie im Downloadcenter Kfz.

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