Vertriebspartner-Informationen
Krankenversicherung

Bestandsaktion - 08.02.2021

Bestandsaktion: Masken für Risikogruppen

Bestandsaktion im Auftrag der Bundesregierung: Coronavirus-Schutzmasken für Risikogruppen und Personen über 60 Jahre

Aktualisierung am 05.02.2021

1. Maskenaktion für Risikogruppen abgeschlossen
Der Versand an alle 3 Risikogruppen ist abgeschlossen.

2. Weitere Aktion im Auftrag der Bundesregierung für Hilfebedürftige
In Kürze führen wir eine weitere Aktion zum Thema Schutzmasken durch. Diesmal für ALG II-Empfänger und deren Familienangehörige. Wir versenden an relevante Kunden ein Schreiben der Bundesregierung. Mit diesem Schreiben und ihrem Personalausweis können diese dann 10 Masken in einer Apotheke ohne Zuzahlung abholen. In dem Brief wird ein Zeitraum von etwa 10 Tagen für die Abholung definiert(voraussichtlich Mitte-Ende Februar).Personen, die bereits im Rahmen der ersten Aktion angeschrieben wurden, erhalten keine zweite Berechtigung.

 

Aktualisierung am 12.01.2021

Die Bereitstellung und Lieferung der Bezugsscheine an gesetzliche und privaten Krankenversicherung erfolgt durch die Bundesdruckerei. Aufgrund der Vielzahl der zu druckenden Bezugsscheine muss sie in drei Wellen stattfinden. Bei uns beginnt die Ausgabe der ersten Bezugsscheine an Gruppe 1 – Personen ab 75 Jahre - in der 2. KW 2021. Der Versand an Gruppe 2 und Gruppe 3 ist abhängig von den weiteren Lieferungen der Bezugsscheine durch die Bundesdruckerei. Nach aktuellen Informationen wird sich diese bis in den Februar erstrecken.

 

Am 18. November 2020 wurde das dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Die daraus resultierende Rechtsverordnung sieht den Bezug von 15 partikelfiltrierenden Halbmasken z. B. FFP2-Schutzmasken für Corona-Risikogruppen vor. 
In Kürze erhalten daher unsere bezugsberechtigten aktiv KV-Voll- und KV-Beihilfeversicherten per Post entsprechende Bezugsscheine, die sie in der Apotheke einlösen können.  

Die Rechtsverordnung 
vom 15.12.2020

Unsere Bestandsaktion 
im Auftrag der Bundesregierung

Die Rechtsverordnung sieht vor, dass Corona-Risikogruppen 15 partikelfiltrierende Halbmasken z. B. FFP2-Schutzmasken erhalten. Zu den Risikogruppen zählen grundsätzlich Personen die bis zum 15.12.2020 ihr 60. Lebensjahr vollendet haben
und Personen mit bestimmten, vom Gesetzgeber festgelegten Erkrankungen und Risikofaktoren.
In einer ersten Stufe können die Berechtigten seit dem 15.12.2020 bis 06.01.2021 ohne Vorlage einer Bescheinigung kostenfrei drei Masken in einer inländischen Apotheke bekommen. Dazu ist von den Berechtigten ein Eigennachweis der Berechtigung (z. B. Personalausweis) vorzulegen.

Das weitere Prozedere: 

  • Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherer sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, anhand ihrer Verwaltungsdaten an betroffene Versicherte Bezugsscheine für die Schutzmasken zu versenden. 
  • Jeder Betroffene erhält einen Flyer mit zwei Bezugsscheinen, die ab Januar 2021 zur Abholung von jeweils sechs Schutzmasken in einer Apotheke der Wahl berechtigen. 
  • Die Bezugsscheine haben Gültigkeitszeiträume (01.01. bis 28.02.2021 und 16.02. bis 15.04.2021), um die Abholung in den Apotheken zeitlich zu strecken. Die Apotheken behalten die Bezugsscheine ein und versehen diese mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person.
  • Jede anspruchsberechtigte Person hat für die Masken an die abgebende Apotheke eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken zu leisten. 
Anfang Januar versenden wir an unsere anspruchsberechtigten Versicherten die gesetzlich vorgesehenen Bezugsscheine. Die Ermittlung erfolgt anhand des Alters und der vom Gesetzgeber festgelegten Erkrankungen und Risikofaktoren. 
 
Der Versand erfolgt in drei Wellen: 
  • Gruppe 1: Personen ab 75 Jahren.
  • Gruppe 2: Personen ab 70 Jahren und Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund von Risikofaktoren angeschrieben werden.
  • Gruppe 3: Restliche Personen die bis zum 15.12.2020 ihr 60. Lebensjahr vollendet haben.

 

zur Übersicht