Vertriebspartner-Informationen
Krankenversicherung

PKV-Wechselfrist - 20.01.2021

Verlängertes Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassungen

Starten Sie erfolgreich mit PREMIUM und COMFORT ins neue Jahr und nutzen Sie die PKV-Wechselfrist 

Das Jahr 2020 liegt mit vielen Ereignissen hinter uns. Nun geht es erwartungsvoll und mit frischer Energie in das neue Jahr 2021. Für einen erfolgreichen Vertriebsstart haben wir zum Jahresanfang einen nützlichen Tipp für Sie: 

Bei einer Beitragserhöhung (BAP) kann der Versicherte innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.
Deshalb ist ein Wechsel für PKV-Versicherte auch nach dem 01.01.2021 noch möglich. Die Nachversicherungsbescheinigung muss Ihr Kunde innerhalb von zwei Monaten ab Kündigung vorlegen, spätestens jedoch zwei Monate nach Wirksamkeit der BAP.

PREMIUM und COMFORT: Punkten Sie mit Leistungsstärke und hervorragenden Marktpositionen


PREMIUM: Top Preis-Leistungs-Verhältnis

COMFORT: Beitrags- und Leistungsprofi

 

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