Rechtsschutz-Versicherung - 04.02.2021
Höhere Anwaltsgebühren und Gerichtskosten
Das Kostenrechtsänderungsgesetz im Justizwesen wurde im Dezember 2020 entgegen der Empfehlung des GDV sowie der Rechtsschutzversicherer verabschiedet und ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Dadurch steigen die Anwalts- und Gerichtsgebühren seit Jahresbeginn um 10 %. Zusätzlich werden die Anwaltsvergütungen im Sozialrecht um weitere 10 % auf insgesamt 20 % angehoben.
Kostenbeispiel für eine Arbeits-Streitigkeit ab 01.01.2021
Bei einem Bruttomonatsentgelt von 2.500 EUR kostet ein Kündigungsschutzverfahren inklusive Anwalts- und Gerichtsgebühren nun 2.114,63 EUR. Bis zum 31.12.2020 kostete ein solches Verfahren 1.923,04 EUR.
Experten des GDV erwarten, dass aufgrund der Erhöhung von Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie der Sachverständigenvergütung die Kosten im Rechtsschutzbereich marktweit um rund 13 % (etwa 390 Mio. EUR) steigen.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung müssen mit höheren Kosten bei Rechtsstreitigkeiten rechnen. Deshalb wird ConJure jetzt noch wichtiger. Denn nur so sind Ihre Kunden auch zukünftig für einen Rechtsstreit finanziell gewappnet und müssen trotz steigender Kosten nicht auf ihr Recht verzichten.
Ein zusätzliches Verkaufsargument für Sie!
Damit sich Ihre Kunden auch weiterhin ihr Recht leisten können, ist ConJure unerlässlich. Für Sie sind die erhöhten Anwalts- und Gerichtsgebühren ein weiteres Verkaufsargument im Rahmen Ihrer Beratung.
Verkaufsunterlagen
Alle wichtigen Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien zur Rechtsschutz-Versicherung finden Sie im Downloadcenter zur Rechtsschutzversicherung.