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Sachversicherung

gewerbliche und private Haftpflichtversicherung - 13.04.2021

Haftpflichtversicherung: Neue Drohnenverordnung

In Deutschland sind insgesamt rund eine halbe Million Drohnen regelmäßig in der Luft. Tendenz steigend! Was für viele Drohnen-Piloten wichtig ist: Flugdrohnen sind versicherungspflichtig! Und seit Jahresbeginn sind durch die neue Drohnenverordnung zusätzliche Vorschriften zu beachten. 

 

Danach müssen Drohnen-Piloten Folgendes beachten:

Drohnen sind jetzt in fünf Klassen und drei Betriebskategorien eingeteilt. Ausschlaggebend ist nicht mehr allein das Gewicht der Drohne, sondern auch die maximale Flughöhe und die Art der Nutzung.

  • Mindestalter 16 Jahre und Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA)
  • Anmeldepflichtig sind Drohnen:
    - mit Kameras
    - mit einem Gewicht ab 250 g
    Diese müssen mit einer Plakette vom LBA gekennzeichnet werden.
  • Kompetenznachweis (z. B. Onlinekurs und Onlinetest) ist erforderlich ab einem Drohnen-Gewicht von 250 g 

Die Registrierungspflicht wurde bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. Drohnen-Piloten, die sich so lange noch nicht registriert oder keine Registrierungsnummer erhalten haben, müssen stattdessen ihren Namen und ihre Adresse an der Drohne anbringen. Ab dem 01.05.2021 wird die Online-Registrierung verpflichtend.

 

Erfahren Sie auf der Seite des BMVI mehr über die Einzelheiten zur seit dem Jahreswechsel geltenden neuen EU-Regelungen für Drohnen.

 

Mitversicherung von gewerblich genutzten Drohnen

Für die gewerbliche Nutzung bieten wir unseren Kunden eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen bis 25 kg an. Voraussetzung ist ein bestehender gewerblicher Grundvertrag (z. B. Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung).

RisikobeschreibungRisikobeschreibung
Drohnen (gewerblich/beruflich genutzt)
mit einer Höchstabflugmasse bis 5 kg
Drohnen (gewerblich/beruflich genutzt)
mit einer Höchstabflugmasse bis 25 kg
Versicherungssummen und BeitragsberechnungVersicherungssummen und Beitragsberechnung
  • 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 Euro für Vermögensschäden
  • 170 EUR je Drohne 
  • 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 Euro für Vermögensschäden
  • 290 EUR je Drohne
  • 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 Euro für Vermögensschäden
  • 220 EUR je Drohne 
  • 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 Euro für Vermögensschäden
  • 340 EUR je Drohne

Alle Beiträge zuzüglich Versicherungssteuer. 

 

Mitversicherung von privat genutzten Drohnen in der PHV

Ihre Kunden können Drohnen bis 5 kg mit einem Verbrennungs- und/oder Elektromotor in die private Haftpflichtversicherung ProtectionPlus mit einschließen. Damit kommen sie ihrer Versicherungspflicht nach.

Versicherungssumme Flugmodelle/Multikopter
(ohne Treibsätze) bis zu einem Fluggewicht einschließlich Zubehör
XXL und XL 2019
3 Mio. EUR 
XXL und XL 2019
5 Mio. EUR
XXL und XL 2019
10 Mio. EUR 
 XXL und XL 2019
30 Mio. EUR
bis 2,5 kg26,00 EUR33,00 EUR 41,00 EUR49,00 EUR
bis 5,0 kg 37,00 EUR 48,00 EUR 60,00 EUR 74,00 EUR
über 5,0 kgnicht versicherbar Anfrage sc-dav*nicht versicherbar Anfrage sc-dav*nicht versicherbar Anfrage sc-dav*nicht versicherbar Anfrage sc-dav*

Alle Beiträge zuzüglich Versicherungssteuer.

Bei der Mitversicherung von privaten Flugmodellen wenden Sie sich bitte an Ihr Servicecenter Privatgut. 

* Richten Sie Ihre Anfrage an die Mitarbeiter der Dortmunder Allfinanz Versicherungsvermittlungs GmbH (sc-dav) unter +49 231 919-7855.

 

 

Verkaufsunterlagen

Für die Information und Beratung Ihrer Kunden zur gewerblichen und privaten Drohnen-Haftpflichtversicherung gibt es jetzt für Sie:

 

Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien zur gewerblichen und privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier:

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