gewerbliche und private Haftpflichtversicherung - 13.04.2021
Haftpflichtversicherung: Neue Drohnenverordnung
In Deutschland sind insgesamt rund eine halbe Million Drohnen regelmäßig in der Luft. Tendenz steigend! Was für viele Drohnen-Piloten wichtig ist: Flugdrohnen sind versicherungspflichtig! Und seit Jahresbeginn sind durch die neue Drohnenverordnung zusätzliche Vorschriften zu beachten.
Danach müssen Drohnen-Piloten Folgendes beachten:
Drohnen sind jetzt in fünf Klassen und drei Betriebskategorien eingeteilt. Ausschlaggebend ist nicht mehr allein das Gewicht der Drohne, sondern auch die maximale Flughöhe und die Art der Nutzung.
- Mindestalter 16 Jahre und Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA)
- Anmeldepflichtig sind Drohnen:
- mit Kameras
- mit einem Gewicht ab 250 g
Diese müssen mit einer Plakette vom LBA gekennzeichnet werden. - Kompetenznachweis (z. B. Onlinekurs und Onlinetest) ist erforderlich ab einem Drohnen-Gewicht von 250 g
Die Registrierungspflicht wurde bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. Drohnen-Piloten, die sich so lange noch nicht registriert oder keine Registrierungsnummer erhalten haben, müssen stattdessen ihren Namen und ihre Adresse an der Drohne anbringen. Ab dem 01.05.2021 wird die Online-Registrierung verpflichtend.
Erfahren Sie auf der Seite des BMVI mehr über die Einzelheiten zur seit dem Jahreswechsel geltenden neuen EU-Regelungen für Drohnen.
Mitversicherung von gewerblich genutzten Drohnen
Für die gewerbliche Nutzung bieten wir unseren Kunden eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen bis 25 kg an. Voraussetzung ist ein bestehender gewerblicher Grundvertrag (z. B. Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung).
Risikobeschreibung | Risikobeschreibung |
Drohnen (gewerblich/beruflich genutzt) mit einer Höchstabflugmasse bis 5 kg | Drohnen (gewerblich/beruflich genutzt) mit einer Höchstabflugmasse bis 25 kg |
Versicherungssummen und Beitragsberechnung | Versicherungssummen und Beitragsberechnung |
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Alle Beiträge zuzüglich Versicherungssteuer.
Mitversicherung von privat genutzten Drohnen in der PHV
Ihre Kunden können Drohnen bis 5 kg mit einem Verbrennungs- und/oder Elektromotor in die private Haftpflichtversicherung ProtectionPlus mit einschließen. Damit kommen sie ihrer Versicherungspflicht nach.
Versicherungssumme Flugmodelle/Multikopter (ohne Treibsätze) bis zu einem Fluggewicht einschließlich Zubehör | XXL und XL 2019 3 Mio. EUR | XXL und XL 2019 5 Mio. EUR | XXL und XL 2019 10 Mio. EUR | XXL und XL 2019 30 Mio. EUR |
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bis 2,5 kg | 26,00 EUR | 33,00 EUR | 41,00 EUR | 49,00 EUR |
bis 5,0 kg | 37,00 EUR | 48,00 EUR | 60,00 EUR | 74,00 EUR |
über 5,0 kg | nicht versicherbar Anfrage sc-dav* | nicht versicherbar Anfrage sc-dav* | nicht versicherbar Anfrage sc-dav* | nicht versicherbar Anfrage sc-dav* |
Alle Beiträge zuzüglich Versicherungssteuer.
Bei der Mitversicherung von privaten Flugmodellen wenden Sie sich bitte an Ihr Servicecenter Privatgut.
* Richten Sie Ihre Anfrage an die Mitarbeiter der Dortmunder Allfinanz Versicherungsvermittlungs GmbH (sc-dav) unter +49 231 919-7855.
Verkaufsunterlagen
Für die Information und Beratung Ihrer Kunden zur gewerblichen und privaten Drohnen-Haftpflichtversicherung gibt es jetzt für Sie:
- Selbstrechnender Deckungsauftrag für gewerbliche Drohnen
- Flyer private Haftpflicht - Mitversicherung für private Drohnen
Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien zur gewerblichen und privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier: