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Sachversicherung

gewerbliche und private Haftpflichtversicherungen - 31.05.2021

Verzicht auf Beitragsanpassung in der privaten und gewerblichen Haftpflicht-Versicherung

Gute Neuigkeiten für Ihre Kunden

Viele Ihrer Kunden erleben wegen der Corona-Pandemie gerade schwierige Zeiten. Eine Beitragsanpassung in der Privat- und Betriebs- oder Berufshaftpflicht-Versicherung wäre eine zusätzliche Belastung. Dies wollen wir Ihnen und Ihren Kunden nicht zumuten.

Daher führen wir – trotz einer Treuhänderempfehlung zur Beitragserhöhung um 10 % – in diesem Jahr keine Beitragsanpassung für Bestandsverträge mit Hauptfälligkeit ab dem 01.07.2021 durch. Und auch die Beiträge im Neugeschäft bleiben stabil.

Nutzen Sie diesen Wettbewerbsvorteil! Falls Mitbewerber die Beitragserhöhung umsetzen, haben deren Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss dann spätestens 1 Monat nach Mitteilung der Beitragsanpassung beim Versicherer eingehen.

 

Verkaufsunterlagen

Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien zur gewerblichen und privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier:

 

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