KV-Beihilfe - 15.02.2022
Beihilfeänderungen in Berlin – Auswirkungen für Ihre Kunden
Zum 25.12.2021 haben sich die Beihilfevorschriften des Landes Berlin geändert. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen für Ihre Neu- und Bestandskunden. Betroffene Kunden werden von ihrem zuständigen KDC im Rahmen einer Bestandsaktion angeschrieben.
Auswirkung für Ihre Kunden und Bestandsaktion:
Erhöhung der beihilfefähigen Material- und Laborkosten
Erhöhung des Prozentsatzes für beihilfefähige Material- und Laborkosten von 40 auf 60 Prozent für entstandene Leistungen.
Maßnahmen Neukunden / Bestandskunden
Neukunden:
- Keine Auswirkungen für Neukunden. Der Tarif EB passt sich automatisch an die Beihilfesituation an.
Bestandskunden mit dem Tarif EBTZP:
- Bestandsaktion erfolgt durch das KDC ab Ende der Kalenderwoche 7/2022.
- Alle Beihilfeberechtigten des Landes Berlin mit dem Tarif EBTZP erhalten einen Informationsbrief inklusive Änderungsantrag.
- Als Vertriebspartner erhalten Sie eine Kopie des jeweiligen Kundenbriefs.
- Ein Muster der Kundeninformation inklusive Antrag sowie eine Übersicht über den bedarfsgerechten EBTZP-Prozentsatz stellen wir Ihnen als Anlage zur Verfügung.
- Es werden keine Feststellungslisten zur Verfügung gestellt.
Wir stellen Ihnen alle wichtigen Unterlagen zu Verfügung:
Weitere wichtige Änderungen der Beihilfe:
- Erhöhung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartner / Lebenspartner von 17.000 auf 20.000 Euro.
- Anhebung des Bemessungssatzes für beihilfeberechtigte Personen, während sie Elternzeit in Anspruch nehmen, auf 70 Prozent.
- Erstattung von verordneten Sehhilfen (Brillengläser bis zu den Höchstbeträgen, Kontaktlinsen indikationsabhängig).
Diese und die sonstigen Beihilfeänderungen haben sowohl für Neu- als auch Bestandskunden keine Auswirkungen auf die Gestaltung des Versicherungsschutzes.
Verkaufsunterlagen
Weitere Informationen zu unserem Tarif finden Sie auf der Tarifseite COMFORTBeihilfe. Alle Unterlagen zum Tarif finden Sie im Downloadcenter.