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Sachversicherung

Kfz-Versicherung - 08.09.2021

Neue Kfz-Tarife mit Top-Leistungen zum fairen Preis

Die Highlights der neuen Tarife: 

  • Besondere Leistungen für Elektro- und Hybrid-Pkw
  • Versicherungsschutz für weitere Naturgewalten
  • Leistungsverbesserungen für Kräder und Campingfahrzeuge
  • Schutzbrief auch für Leichtkrafträder
  • Rabattschutz auch für junge Fahrer möglich

 

Beiträge im Neu- und Ersatzgeschäft sowie Beitragsanpassung

Stabiles Tarifniveau bei Pkw

Das durchschnittliche Beitragsniveau für Pkw im Neu- und Ersatzgeschäft sowie für Tarifwechsel bleibt stabil.
Und für Versicherungsbeginne vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 reduzieren sich die Beiträge sogar um 5 %.

 KHVKTK
Pkw (WKZ 112)0 %0 %0 %
Jahreswechselnachlass5 %5 %5 %

 

Strukturelle Änderung bei Pkw

  • Die SF-Staffel bei Pkw wird von SF 45 auf SF 50 verlängert. Zudem ändern sich Beitragssätze (auch bei der Zweitwagen-Plus- und Führerschein-Plus-Regelung) und Rückstufungen.
  • Im Rahmen der Neukalkulation wurde das Merkmal "Differenziertes Nutzeralter" bei jungen Nutzern angepasst, um den Beitragssprung bei Nutzern von 23 auf 24 Jahre (in Verbindung mit älteren VN) deutlich zu veringern.


Tarifniveau-Änderungen bei weiteren WKZ

 KHVKTK
Kräder (WKZ 003)+ 3 %0 %0 %
Lkw bis und über 3,5 t (WKZ 251, 261, 351, und 361)+ 3 %+ 3 %+ 3 %
Wohnwagenanhänger (WKZ 541)+ 30 %- 17,5 %- 10 %
Anhänger im Privat-/werkverkehr (WKZ 581)
Anhänger im gewerblichen Güterverkehr (WKZ 591)
+ 10 %- 10 %- 10 %

Die sonstigen Anhänger (z. B. Anhänger in Sonderausführung) wurden ebenfalls neu kalkuliert. Aufgrund der neuen Kalkulationsgrundlage ist das Tarifniveau schwer vergleichbar. Für alle weiteren Fahrzeugarten sowie für Kleinflotten bleiben die Beiträge unverändert.


Strukturelle Änderungen bei sonstigen Kraftfahrzeugen

  • Wohnwagenanhänger: 
    Die Tarifmerkmale "Fahrzeugalter" und "VN-Alter" wurden in der Kasko eingeführt. Zudem ist der Kasko-Beitrag zukünftig unabhängig vom Fahrzeug-Neuwert Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der Marktposition bei höheren Neuwerten. 
  • Kräder:
    Neben KH und TK gibt es nun auch eine Regionalisierung in der VK sowie geänderte Beitragssätze und Rückstufungen.
  • Leichtkrafträder (WKZ 014/024) und Campingfahrzeuge:
    Einführung der Regionalisierung in KH, VK und TK sowie geänderte Beitragssätze und Rückstufungen.


Bestandsanpassungen

Die Beiträge für Bestandsverträge werden zum 01.01.2022 bzw. zum jeweiligen unterjährigen Ablauf wie folgt angepasst:

 KHVKTK
Pkw (WKZ 112)
10.2003 bis 10.2020
+ 3 %+ 3 %+ 3 %
Kräder (WKZ 003)
10.2009 bis 10.2020
+ 3 %+ 3 %+ 3 %
Campingfahrzeuge (WKZ 127)
10.2009 bis 10.2020
+ 3 %+ 3 %+ 3 %
Lkw bis 3,5 t (WKZ 251, 261)
10.2007 bis 10.2020
+ 3 %+ 3 %+ 3 %
Lkw über 3,5 t (WKZ 351, 361)
10.2007 bis 10.2020
+ 3 %+ 3 %+ 3 %
Wohnwagenanhänger (WKZ 541)
10.2007 bis 10.2020
+ 3 %+ 3 %+ 3 %

Die Alttarife ebenso wie die Bestandsbeiträge für alle weiteren Fahrzeugarten bleiben unverändert.

Die Alttarife ebenso wie die Bestandsbeiträge für alle weiteren Fahrzeugarten werden nicht angepasst.
Unabhängig davon können sich Typ-, Regional- und Schadenfreiheitsklassen sowie Tarifmerkmale, wie der Nachlass für Kundentreue, ändern. Unterstützung bei der Ermittlung der Typklassen bietet Ihnen das Verbraucherportal des GDV unter www.typklasse.de.

 

Leistungsverbesserungen im Komfort-Tarif

Besondere Leistungen für Elektro- und Hybrid-Pkw

Da der Marktanteil von Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen stark anwächst, sind neue Leistungen direkt in die Tarife integriert.
Das vereinfacht Ihre Beratung. Ein Produkt für alle Pkw - egal welche Antriebsart!

 

Allgefahrendeckung für den Akku in der Vollkasko
Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkus z. B. durch:

  • falsches Laden oder Bedienungsfehler beim Laden
  • Akkubrand
  • Schmor- oder Sengschaden in Folge eines Betriebsvorgangs
  • Hackerangriff

mit Ausnahme von Allmählichkeitsschäden, gewöhnlicher Abnutzung (z. B. Verschleiß), Konstruktions- oder Materialfehlern sowie chemischen Reaktionen.  

Mitversicherung von Wallbox, Induktionsplatte, mobilem Ladegerät und Ladekabel
während des Ladevorgangs bzw.  – mit Ausnahme von Wallbox/Induktionsplatte – sofern unter Verschluss verwahrt

Mitversicherung von Ladekarten bis 100 Euro
sofern unter Verschluss verwahrt

Überspannungsschäden nach Blitzschlag
z. B. wenn der Blitz während des Ladevorgangs in das Gebäude einschlägt

Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten
(z. B. dem Akku oder der Lichtmaschine) bis 5.000 Euro (gilt auch für herkömmlich angetriebene Pkw)

Entsorgungskosten bei Totalschaden des Akkus bis 2.000 Euro
Die Entsorgung muss als Sondermüll erfolgen und ist daher kostenintensiv.

Abschleppen bis zur nächsten öffentlichen Ladesäule
bei unverschuldeter Entladung des Akkus im Rahmen des Kfz-Schutzbriefs (bei rein-elektrischen Fahrzeugen).

HINWEISE: 

  • Wir leisten in diesen Fällen, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz oder Garantieanspruch besteht. Dies kann beispielsweise bei einem geleasten Akku der Fall sein.
  • Muss ein beschädigter Akku ausgetauscht werden, erfolgt bei sämtlichen Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen ein Abzug „neu für alt“ für jedes angefangene Betriebsjahr in Höhe von 10 % des Kaufpreises für den Ersatz-Akku.

Naturgewalten
Bei Pkw sind künftig neben Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Dach- und Schneelawinen auch folgende Naturgewalten mitversichert:

  • Erdfall
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Verlängerung der Neupreisentschädigung bei Kleinflotten
In Angleichung an den "Normal-Tarif" wird die Neupreisentschädigung für Pkw im Kleinflotten-Tarif von 18 auf 24 Monate verlängert.

 

Leistungsverbesserungen im Basis-Tarif

Im Basis-Tarif für Pkw wurden folgende Leistungsverbesserungen in Anlehnung an den Komfort-Tarif vorgenommen:

  • Erhöhung der Versicherungssumme für Personenschäden innerhalb der 100 Mio. Euro Pauschal-Deckung von 12 auf 15 Mio. Euro je geschädigte Person
  • Mitversicherung von grob fahrlässig herbeigeführten Schäden in der Kaskoversicherung (mit Ausnahme von Entwendung und Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel)

 

Leistungsverbesserungen bei Krädern und Campingfahrzeugen

Bei Krädern (WKZ 003) und Campingfahrzeugen sind künftig mitversichert:

  • Personenschäden im Rahmen der 100 Mio. Euro Pauschaldeckung: 15 Mio. Euro (bisher 12 Mio. Euro) je geschädigte Person
  • Mallorca-Deckung: bisher nur für Pkw und Kräder; jetzt auch für Campingfahrzeuge
  • Naturgewalten: Erweiterung um Dach-Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch
  • Kosten für:
     
    • Vignette und Umweltplakette (nach Glasbruch) bis 100 Euro
    • Schlüssel- und Schlossaustausch in Höhe von 750 Euro (bisher 500 Euro)
    • Zulassung und Überführung bis 500 Euro
    • Entsorgungskosten
    • Betriebsmittel bis 150 Euro
  • Optional: Auslandschadenschutz gegen einen Beitragszuschlag von 30 Euro jährlich (nicht in Zusammenhang mit den gesetzlichen Mindestversicherungssummen verfügbar)

 

Weitere (Leistungs-)Verbesserungen

  • Mallorca-Deckung: Hatte man bislang einen Pkw bei der Continentale versichert, galt die Mallorca-Deckung auch nur für die Anmietung eines Pkw. Künftig hat der Kunde Versicherungsschutz im Rahmen der Mallorca-Deckung für einen angemieteten Pkw, ein angemietetes Krad (WKZ 003) oder Campingfahrzeug unabhängig davon, ob er bei uns einen Pkw ein Krad (WKZ 003) oder ein Campingfahrzeug versichert hat.
  • Zulassungs- und Überführungskosten: Diese Leistung war an die Voraussetzung gekoppelt, dass das bisherige bzw. das Ersatz-Fahrzeug im Schadenfall bzw. bei Erwerb maximal 36 Monate alt sind. Diese Einschränkung entfällt mit dem neuen Tarif (gültig für Pkw, Kräder (WKZ 003) und Campingfahrzeuge).
  • Dachzelte sind im Rahmen der Sonderausstattung mitversichert, sofern sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind oder unter Verschluss verwahrt werden.
  • Der Rabattschutz kann künftig auch vereinbart werden, wenn der Pkw von jungen Fahrern unter 24 Jahre genutzt wird. Außerdem wird die Mindest-Schadenfreiheitsklasse als Abschluss-Voraussetzung von SF 5 auf SF 4 gesenkt.
  • Spar-Kasko ersetzt Sorglos-Kasko: Weil der Begriff immer wieder zu Irritationen und Verwechslungen mit dem umfangreichen Premium-Service geführt hat, wird der Werkstattbindungstarif – mit abgespeckten Leistungen gegen Beitragsnachlass – in „Spar-Kasko“ umbenannt. Der Leistungsumfang des Werkstattbindungstarifs bleibt trotz der Umbenennung unverändert.
  • Der Kfz-Schutzbrief ist nun auch für Leichtkrafträder (WKZ 014 und 024) für einen Jahresbeitrag von 12 Euro erhältlich. Der Leistungsumfang entspricht dem von Pkw, Krädern und Campingfahrzeugen.
  • Anhebung der Personenschäden im Rahmen der 100 Mio. Euro Pauschaldeckung von12 Mio. auf 15 Mio. Euro je geschädigte Person bei Leichtkrafträdern (WKZ 014 und 024) sowie bei Anhängern (inklusive Wohnwagenanhängern).

 

Änderung der Annahmerichtlinien

Annahmegrenze in der Vollkasko (WKZ ≠ 112)
Die Annahmegrenze für das Fahrzeugalter, die bei allen Fahrzeugarten – mit Ausnahme von Pkw – gilt, wird von 10 auf 20 Jahre erhöht.

Annahmegrenze für Wohnwagenanhänger
Die Annahmegrenze für Wohnwagenanhänger (WKZ 541) wird von 25.000 Euro auf 60.000 Euro Neuwert angehoben.

Anfragepflicht für Elektro-Leichtkrafträder
Für Leichtkrafträder (WKZ 014 und 024) gilt eine Maximal-Leistung von 11 kW. Diese kann bei Elektro-Leichtkrafträdern kurzfristig um ein Vielfaches höher ausfallen (z. B. beim Elektro-Leichtkraftrad von Zero mit 33 kW Spitzenleistung). Da wir technisch Elektro-Leichtkrafträder nicht von Leichtkrafträdern mit herkömmlichem Antrieb unterscheiden können, werden sie für eine Übergangszeit anfragepflichtig.

 

Kundeninformation

Ihre Kunden erhalten für Verträge mit Ablauf 01.01.2022 eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Beiträge voraussichtlich ab 26. November 2021.

 

Versicherungsbestätigung zum 01.01.

Die Versicherungsbestätigung für Versichererwechsel (ohne Fahrzeugwechsel) verschicken wir für Sie elektronisch. Reichen Sie die Anträge bitte frühzeitig vor dem Versicherungsbeginn maschinell ein.

 

Verkaufsunterlagen

Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie auf unserer aktualisierten Tarifseite sowie im Downloadcenter zur Kfz-Versicherung.

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