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Sachversicherung

Kfz-Versicherung - 14.09.2022

Neue Kfz-Tarife 2022

Jetzt neu: 

  • Neu kalkulierte Beiträge für Pkw, Lkw und Zugmaschinen (auch landwirtschaftliche)
  • Leistungsverbesserungen für Pkw
  • Leistungsverbesserungen für Lkw bis 3,5 t im Werkverkehr
  • Leistungserweiterungen beim Kfz-Schutzbrief
  • Vereinfachung der SF-Einstufung nach Unterbrechung

 

Neue Beiträge im Neu- und Ersatzgeschäft 

Für Pkw, Lkw und (landwirtschaftliche) Zugmaschinen wurden die Beiträge neu kalkuliert. Nachstehend sind die Veränderungen für die wichtigsten Wagniskennziffern (WKZ) aufgeführt.

Für alle anderen Fahrzeugarten bleiben die Beiträge im Neu- und Ersatzgeschäft unverändert.

 

Pkw

Das durchschnittliche Beitragsniveau für Pkw im Neu- und Ersatzgeschäft sowie für Tarifwechsel wird moderat um 2 % angehoben. Für Versicherungsbeginne vom 01.10.2022 bis 31.03.2023 reduzieren sich die Beiträge um 5 %.

 KHVKTK
Fahrleistungs-Tarif+ 2 %+ 2 %+ 2 %
Jahreswechselnachlass- 5 %- 5 %- 5 %

 

    Lkw und (landwirtschaftliche) Zugmaschinen

     KHVKTK
    Lkw bis 3,5 t (WKZ 251, 261)+ 4 %+ 4 %+ 4 %
    Lkw über 3,5 t (WKZ 351 361)+ 4 %+ 4 %+ 4 %
    Zugmaschinen (WKZ 401, 411)0 %0 %0 %
    landwirtschaftliche Zugmaschinen (WKZ 451)0 %0 %0 %

     

    Strukturelle Änderungen 

    Neben den Beitragsniveau-Änderungen gibt es folgende strukturelle Änderungen:

     SF-Staffel und RückstufungstabellenWeitere strukturelle Änderungen
    Pkw (WKZ 112)keine strukturellen Änderungen
    Lkw bis 3,5 t
    (WKZ 251, 261)
    Verlängerung von
    SF 20 auf SF 30
    6 statt 5 Regionalklassen in der TK
    Änderung der Regio-Index-Grenzen
    Lkw über 3,5 t
    (WKZ 351 361)
    Verlängerung von
    SF 20 auf SF 30
    NEU: Regionalisierung bei WKZ 351

    Zugmaschinen
    (WKZ 401, 411, 451)

    Verlängerung von
    SF 20 auf SF 30
    Entfall der Tarifgruppe B bei WKZ 401


    Beitragssanpassungen im Bestand

    Die Beiträge für Bestandsverträge werden zum 01.01.2022 bzw. zum jeweiligen unterjährigen Ablauf wie folgt angepasst:

     KHVKTK
    Pkw (WKZ 112)
    10.2003 bis 10.2021
    + 4,5 %+ 4,5 %+ 4,5 %
    Lkw bis 3,5 t (WKZ 251, 261)
    10.2007 bis 10.2021
    + 5,0 %+ 5,0 %+ 5,0 %
    übrige Wagnisse+ 0,0 %+ 0,0 %+ 0,0 %

    Unabhängig davon können sich Typ-, Regional- und Schadenfreiheitsklassen sowie Tarifmerkmale, wie der Nachlass für Kundentreue, ändern.

     

    Leistungsverbesserungen

    Mit Einführung des neuen Tarifs gelten für das Neu- und Ersatzgeschäft nachstehende Leistungsverbesserungen:

     

    Leistungsverbesserungen für Pkw im Komfort-Tarif

    Die Leistungen für Pkw werden marktgerecht angepasst. Insbesondere für Elektro- und Hybrid-Pkw werden die bereits im vergangenen Jahr eingeführten besonderen Leistungen noch einmal verbessert:

    • Eigenschäden: Anhebung der Leistungsgrenze für Schäden an Gebäuden oder sonstigen Sachen von aktuell 10.000 EUR auf die Grenze für "Schäden an Kfz" - jetzt einheitlich 100.000 EUR
    • Anhebung der Leistungsgrenze für Tierbiss-Folgeschäden von 5.000 EUR auf 10.000 EUR
    • Anhebung der Leistungsgrenze für Kurzschluss-Folgeschäden von 5.000 EUR auf 10.000 EUR
    • Anhebung der Leistungsgrenze für Entsorgungskosten des Akkus von 2.000 EUR auf 3.000 EUR
    • Abzug „neu für alt“: Verzicht auf den Abzug bei schadenbedingtem Austausch eines Akkumulators in den ersten beiden Betriebsjahren

     

    Leistungsverbesserung für alle Lkw und Zugmaschinen

    • Naturgewalten: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch.

     

    Leistungsverbesserungen für Lkw bis 3,5 t im Werkverkehr

    Der Marktanteil von Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen wächst stetig auch im Bereich der gewerblichen Risiken. Mit dem neuen Tarif gelten daher die bereits im vergangenen Jahr für Elektro- und Hybrid-Pkw eingeführten und in diesem Jahr verbesserten Leistungen auch für Lkw bis 3,5 t im Werkverkehr:

    • Allgefahrendeckung für den Akku in der Vollkasko

    Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkus z. B. durch:

    • falsches Laden oder Bedienungsfehler beim Laden
    • Akkubrand
    • Schmor- oder Sengschaden in Folge eines Betriebsvorgangs
    • Hackerangriff

    mit Ausnahme von Allmählichkeitsschäden, gewöhnlicher Abnutzung (z. B. Verschleiß), Konstruktions- oder Materialfehlern sowie chemischen Reaktionen.  

    • Mitversicherung von Wallbox, Induktionsplatte, mobilem Ladegerät und Ladekabel
      während des Ladevorgangs bzw.  – mit Ausnahme von Wallbox/Induktionsplatte – sofern unter Verschluss verwahrt 
    • Mitversicherung von Ladekarten bis 100 Euro – sofern unter Verschluss verwahrt
    • Anhebung der Leistungsgrenze für Tierbiss-Folgeschäden von 5.000 EUR auf 10.000 EUR (gilt auch für herkömmlich angetriebene Lkw bis 3,5t im Werkverkehr)
    • Überspannungsschäden nach Blitzschlag (z. B. wenn der Blitz während des Ladevorgangs in das Gebäude einschlägt)
    • Kurzschluss-Folgeschäden an mitversicherten Aggregaten (z. B. dem Akku) bis 10.000 Euro (gilt auch für herkömmlich angetriebene Lkw bis 3,5t im Werkverkehr)
    • Entsorgungskosten bei Totalschaden des Akkus bis 3.000 Euro (die Entsorgung muss als Sondermüll erfolgen und ist daher kostenintensiv)
    • Abzug „neu für alt“: Verzicht auf den Abzug bei schadenbedingtem Austausch eines Akkumulators in den ersten beiden Betriebsjahren

    Wir leisten in diesen Fällen, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz oder Garantieanspruch besteht. Dies kann beispielsweise bei einem geleasten Akku der Fall sein.

    Darüber hinaus gelten die nachstehenden Kaskoleistungen ab 01.10.2022 auch für Lkw bis 3,5 t im Werkverkehr:

    • Bei Glasbruch werden ersetzt:
      - Leuchtmittel
      - Reinigungskosten für Fahrzeuginnenraum
      - Autobahnvignette, Umweltplakette bis 100 EUR
    • Ersatz für Brems- und Betriebsstoffe bis 150 EUR
    • Übernahme der Zulassungs- und Überführungskosten bis 500 EUR, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei uns versichert wird
    • Kostenübernahme für Schlüssel- und Schlossaustausch bis 750 EUR
    • Übernahme der Entsorgungskosten bei Totalschaden, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei uns versichert wird

     

    Leistungserweiterungen beim Kfz-Schutzbrief

    Beim Kfz-Schutzbrief werden diverse Leistungserweiterungen vorgenommen.

    Die Beiträge – für Pkw 12 EUR, für Lkw bis 3,5 t im Werkverkehr 24 EUR – bleiben unverändert.

    • Falschbetanken: Anhebung der Entschädigungsgrenze von 200 EUR auf 500 EUR
    • Rückholung von Kindern (ab 50 km): Erweiterung auf volljährige behinderte Kinder
    • Versorgung von Haustieren (ab 50 km): Organisation, Heimtransport, Unterbringung und Versorgung (bis zu 2 Wochen)
    • Mietwagen-Service (ab 50 km): Anhebung der Tagespauschale von 70 EUR auf 100 EUR für Campingfahrzeuge bis 4 t und Lkw bis 3,5 t im Werkverkehr
    • Verlust von Sehhilfen im Ausland: Organisation von Ersatz, Übernahme der Versandkosten (gilt nicht für Lkw)
    • Hilfe bei Naturkatastrophen im Ausland (gilt nicht für Lkw)
      - Übernachtungs-Service für max. 3 Nächte a 80 EUR pro Person
      - Kostenübernahme für Weiter- oder Rückfahrt
      - Kostenübernahme für Fahrzeugunterstellung (max. 2 Wochen)
      - Organisation und Kostenübernahme für Fahrzeugrücktransport
    • Hilfeleistung bei besonderen Notfällen im Ausland (gilt nicht für Lkw): Anhebung der Entschädigungsgrenze von 300 EUR auf 500 EUR

     

    Schadenfreiheitsrabatt

    • Neue SF- und Rückstufungstabellen für Lkw und (landwirtschaftliche) Zugmaschinen
      Die SF-Staffel wurde von SF 20 auf SF 30 verlängert.
    • Zweitwagen-Plus- und Führerschein-Plus-Regelung
      Bei Pkw wurden die Beitragssätze für SF 1/2 bei der Zweitwagen-Plus- und Führerschein-Plus-Regelung an die normale SF-Staffel angepasst.
    • Einstufung nach Unterbrechung
      Bei einer Vertragsunterbrechung von mehr als 12 Monaten entfällt zukünftig die Führerschein-Nachweispflicht.
    Unterbrechungalte Regelungneue Regelung
    bis 6 MonateEinstufung als hätte es keine Unterbrechung gegeben.
    mehr als 6 Monate
    bis 12 Monate
    Einstufung wie vor der Unterbrechung*Einstufung wie vor der Unterbrechung*
    mehr als 12 Monate 
    bis 10 Jahre
    Einstufung wie vor der Unterbrechung*, bei Nachweis, dass VN im gesamten Unterbrechungszeitraumim Besitz einer Fahrerlaubis war.
    mehr als 10 JahreEinstufung wie erstmalig abgeschlossener Vertrag

    *Voraussetzung: Im Kalenderjahr der Unterbrechung lagen keine belastenden Schäden vor.

     

    Änderung der Annahmerichtlinien

    Die Anfragepflicht für Bar-, Discotheken-, Spielhallenbesitzer, Automatenaufsteller, Schausteller, Landfahrer und Personen aus dem Rotlichtmilieu entfällt.

     

    Kundeninformation

    Ihre Kunden erhalten für Verträge mit Ablauf 01.01.2023 eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Beiträge voraussichtlich ab 26.11.2022.

     

    Versicherungsbestätigung zum 01.01.

    Die Versicherungsbestätigung für Versichererwechsel (ohne Fahrzeugwechsel) verschicken wir für Sie elektronisch. Reichen Sie die Anträge bitte frühzeitig vor dem Versicherungsbeginn maschinell ein.

     

    Verkaufsunterlagen

    Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie auf unserer aktualisierten Tarifseite sowie im Downloadcenter zur Kfz-Versicherung.

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