Elementarschaden-Versicherung - 09.08.2021
Leitfaden Elementarschadendeckung
Aufgrund der durch die schweren Unwetter im Juli entstandenen Schäden möchten wir Ihnen einen generellen Überblick über die versicherten Gefahren der Elementarschadendeckung geben und Sie darüber informieren, was Sie bei der Abwicklung dieser Schäden beachten müssen.
Im Rahmen der Elementarschadendeckung sind sowohl Gebäude als auch Hausrat gegen weitere Naturgefahren abgesichert. Beachten Sie hierbei bitte die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Der Versicherer leistet für versicherte Sachen, die durch
- Überschwemmung des Versicherungsortes
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdfall
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Überschwemmung
Eine Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern. Ebenfalls versichert sind Schäden durch Witterungsniederschläge. Wichtig ist also, dass es zu einer Überflutung des Grundstückes durch die oben genannten Ursachen gekommen ist.
Woran erkenne ich einen versicherten Schaden bzw. was bietet gute Anhaltspunkte, dass es sich um einen versicherten Schaden handeln könnte?
- Es hat sehr stark geregnet.
- Gewässer sind über ihre Ufer getreten (stehende oder fließende Gewässer).
- Das Grundstück wurde sichtbar überflutet.
- Teile des Geländes oder gar das gesamte Versicherungsgrundstück stehen bis an das versicherte Gebäude heran unter Wasser.
- Es haben sich Wasserflächen gebildet.
- Am Gebäude haben sich (auch wenn das Wasser schon wieder abgeflossen/versickert ist) Überflutungsmarken gebildet. Darunter versteht man Schmutzanhaftungen an den Wänden des Gebäudes mit Ablagerung von Dreck, Erde usw.
- Überflutungsmarken kann ich auch auf dem Gelände erkennen, z.B. an Nebengebäuden, Randsteinen usw.
Was sollte Zweifel aufkommen lassen, dass ein versichertes Ereignis vorangegangen ist?
- Auf dem Grundstück sind zwar „Pfützen“ zu erkennen, aber nur an exponierten Stellen, wie z.B. in Kuhlen oder Senken.
- Es ist kein Unrat aufgeschwemmt worden, der sich an Gebäudebestandteilen abgesetzt hat (keine Überflutungsmarken am Gebäude oder z.B. Randsteinen und anderen Bestandteilen des Grundstücks).
- Das Wasser ist nur über eine tiefer liegende Stelle eingedrungen, z.B. ausschließlich über einen Lichtschacht des Kellers oder über eine abschüssige Garageneinfahrt oder einen Kellerabgang oder Eingang zu einer Souterainwohnung.
- Wasser ist über das etwas abschüssige Grundstück in Form eines Rinnsales geflossen, zu erkennen an Lehm oder Schmutzrückständen der Fließrichtung, ähnelnd einem „Bachlauf“ und dann nur an einer Stelle in das Gebäude eingedrungen, z.B. über einen Kellerabgang, einen Lichtschacht oder eine Abfahrt.
Was kann ich tun, um die vor Ort vorgefundene Situation aussagekräftig zu dokumentieren?
- Rückgriff auf Fotos, die der Kunde oftmals gefertigt hat.
- Fertigung von eigenen Fotos, insbesondere von den Überflutungsmarken am Gebäude oder an sonstigen Grundstücksbestandteilen.
- Fotos vom Umfeld der Stelle, an der Wasser in das versicherte Gebäude eingedrungen ist, z.B. vom Grundstück, Überflutungsresten auf dem Grundstück oder von Merkmalen, die Rückschlüsse auf die Menge des Wassers, der Überflutung oder der Fließrichtung des Wassers auf dem Grundstück zulassen.
- Ggf. Sicherung von Hinweisen, z.B. in der Presse über Niederschlagsmengen und Dauer (z.B. Berichte über außergewöhnliche Ereignisse im Lokalteil).
- Fotos vom Schadenbild innerhalb des Gebäudes.
Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Die Voraussetzungen bei Rückstau sind also mit denen der Überschwemmung identisch. Unterschiedlich ist hier ausschließlich der Weg des Eindringens. Der Einbau einer Rückstausicherung hilft vielfach im Vorfeld, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Schadens zu minimieren. Wichtig ist, dass Rückstausicherung funktionsbereit gehalten werden, insbesondere dann, wenn diese bereits bei Antragstellung ausdrücklich vereinbart wurden.
Welche Maßnahmen kann ich treffen, um einen versicherten Rückstauschaden aussagekräftig zu dokumentieren?
- siehe Überschwemmung
- Fotos innerhalb des Gebäudes von den Bereichen, in denen das Wasser eingedrungen ist (Abfluss, Gulli etc.)
Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Entscheidend ist, dass es sich um ruhende Massen handelt. In Abgrenzung dazu sind Lawinen an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen - also bewegliche Massen.
Was kann ich tun, um einen versicherten Schaden aussagekräftig zu dokumentieren?
- Fotos vom Dach
- Fotos von der Umgebung
- Fotos von den Schäden innerhalb des Gebäudes oder vom erkennbaren Schadenumfang
- Sichern von ggf. vorhandenen Presseinformationen zur Schneehöhe, evtl. außergewöhnlichen Naturereignissen oder sonstigen hilfreichen Informationen
Erdfall
Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.
Abzugrenzen hiervon sind Bergschäden, für die im Rahmen der Elementardeckung kein Versicherungsschutz besteht.
Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
Nicht versichert sind somit Schäden, die durch menschliches Handeln ausgelöst wurden, z. B. nach Sprengungen.
Sonderfall: Gebäudeschäden durch Erdrisse nach Trockenperiode
Infolge lang andauernden Trockenperioden werden Hauseigentümer vielfach mit Schäden an der Bausubstanz konfrontiert, die auf ein allmähliches Lösen bzw. Verlagern / Verdichten von Bodenbestandteilen und der damit einhergehenden Entstehung von Rissen im Boden zurückzuführen sind.
Das OLG Koblenz hat zu dieser Thematik folgendes festgestellt: Zur Begründung eines Elementarschadens ist es nicht ausreichend, wenn sich der Erdboden lediglich infolge Austrocknung gesenkt hat. Gleichwohl urteilte das OLG Düsseldorf, erfüllten langsam wirkende Vorgänge die Definition eines Erdrutsches bzw. einer Erdsenkung nicht.
Bitte beachten Sie, dass die Beweislast für ein Elementarschadenereignis im Sinne der Bedingungen immer beim Versicherungsnehmer liegt.
Zusammenfassung
- Generell die Situation vor Ort dokumentieren (Fotos vom Kunden, eigene Fotos).
- Hinweise, die Rückschlüsse auf den Schadenhergang zulassen aufnehmen, ggf. sichern und der Schadenabteilung zur Verfügung stellen.
- Die Dokumentation sollte nicht nur einen Ausschnitt im Bezug auf die Schadenstelle bieten (z. B. nur Wasser im Keller, nur ein Foto von einem Abfluss), vielmehr sollte eine Übersicht zur Gesamtsituation im Focus stehen (Grundstück, Überflutungsmarken am Gebäude oder auf dem Grundstück), Eindringstelle des Wassers, Auswirkungen im Gebäude, Schadenausmaß, Besonderheiten der Stelle des Eindringens, z. B. Abfahrt in Garage, Kellerabgang, Lichtschacht, Besonderheiten des Grundstückes, z. B. Fließmarken, Vertiefungen.
Hier melden Sie die Schäden:
- per E-Mail an: schaden@continentale.de
- telefonisch über die Hotline: +49 231 / 12010-30