Pauschalleistung 2018 - 08.03.2019
Es ist wieder soweit: Auszahlung der Pauschalleistung für 2018!
Kostenbewusstes und eigenverantwortliches Verhalten zahlt sich auch in diesem Jahr in Form der garantierten Pauschalleistung aus. Details zur Auszahlungsaktion (Tarife, Termine, steuerliche Behandlung) finden Sie nachfolgend im Überblick.
Die Tarife
Die Auszahlungsaktion erfolgt für die Tarife GS1PLUS, GS1,GS2, GSB1, GSB2, CE1PLUS, CE2PLUS, CEB-PLUS, CEB-PLUS-U, CEK-PLUS und CEK-PLUS-U. Für den Tarif BUSINESS erfolgt die Auszahlung im Rahmen der Beitragsrückerstattung im Sommer 2019.
Die Termine
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ab 07.03.2019 |
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ab 11.03.2019 |
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ab 13.03.2019 |
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am 22.03.2019 |
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am 02.04.2019 |
Sofern die Liste nicht elektonisch über das BIPRO-Paket 3 übermittelt werden kann, wird eine Papierliste erzeugt und per Post versendet.
Steuerliche Behandlung
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes sind wir verpflichtet, die steuerlich berücksichtigungsfähigen gezahlten und auch die ggf. von uns erstatteten Beiträge (z. B. die Pauschalleistung) per Datensatz an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu melden. Dies geschieht im Februar des Folgejahres.