Private und Gewerbliche Haftpflichtversicherungen - 10.05.2023
Haftpflicht-Beitragsangleichung im Bestands- und Neugeschäft
Privatkundenhaftpflicht- und Firmenkundenhaftpflicht-Versicherung: Beitragsangleichung um 5 % ab dem 01.07.2023.
Im Auftrag des GDV hat ein unabhängiger Treuhänder den Durchschnitt der Schadenzahlungen von allgemeinen Haftpflichtversicherungen aller zugelassenen Versicherer ermittelt. Dieser ist 2022 im Vergleich zu 2020 um 8,7 % gestiegen. Da in den Vorjahren keine Angleichung erfolgte, ist lediglich eine Beitragsanhebung um max. 5 % im Bestands- und Neugeschäft möglich.
Auswirkungen für Privatkunden
- Anhebung der Beiträge im Bestands- und Neugeschäft um 5 %.
Auswirkungen für Fimenkunden
- Anhebung der Beiträge im Bestands- und Neugeschäft um 5 %.
- Bei Versicherungsverträgen, deren Beiträge sich nach Bau-, Lohn-, Umsatzsumme berechnen, wird lediglich der Mindestbeitrag um 5 % angeglichen.
- Im Firmen-Neugeschäft erfolgt die Anhebung aus technischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt.
- Ausgenommen von der Angleichung sind Luftfahrthaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht sowie D&O-Versicherungen.
Wirkung ab dem 01.07.2023
Die Beitragsangleichung wirkt zur jeweiligen Hauptfälligkeit der betroffenen Bestandverträge zwischen dem 01.07.2023 und dem 30.06.2024. Über die Einführung der angeglichenen Beiträge im Neugeschäft informieren wir Sie rechtzeitig.
Verkaufsunterlagen Zur Privaten Haftpflichtversicherung
Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie auf der Tarifseite und im Downloadcenter der Privaten Haftpflichtversicherung.
Verkaufsunterlagen Zur Gewerblichen Haftpflichtversicherung
Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie auf der Tarifseite und im Downloadcenter der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.