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Sachversicherung

Private Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung - 07.04.2022

Hilfe in der Not – Versicherungsschutz für Geflüchtete

Das Schicksal der vielen Menschen, die aus der Ukraine flüchten, macht uns sehr betroffen. Sie haben einen langen und harten Weg hinter sich und im Haushalt eines Ihrer Kunden Zuflucht gefunden. Unser Versicherungsverbund leistet auch einen kleinen Beitrag der Gastfreundschaft und stellt den Geflüchteten Versicherungsschutz im Rahmen der Privat-Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung zur Verfügung.

 

Privat-Haftpflichtversicherung

Umfang des Versicherungsschutzes.

  • Unabhängig vom PHV-Tarif Ihrer Kunden (z. B. Single- oder Familien-Tarif sowie die PHV die ggfs. in Zusammenhang mit Ihrer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung besteht) sind die geflüchteten Personen mit ihren Kindern beitragsfrei im Rahmen des PHV-Vertrages mitversichert. 
  • Sachschäden, die die Geflüchteten versehentlich am Eigentum des Versicherungsnehmers verursachen, sind ebenfalls beitragsfrei bis 10.000 EUR mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR mitversichert.
  • Schäden, die von Hunden der Geflüchteten verursacht werden, sind im Rahmen der Versicherungssumme des Vertrages für Personenschäden beitragsfrei mitversichert. Für Sachschäden ist die Entschädigung auf 10.000 EUR mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR begrenzt.


Gültigkeit und Voraussetzungen.

Sobald Ihre Kunden die aufgenommen Personen aus der Ukraine – unabhängig von deren Nationalität – dem jeweiligen Verbundunternehmen mit Namen und Geburtsdaten gemeldet haben, beginnt der Versicherungsschutz für sie. Dieser endet mit Auszug aus der überlassenen Unterkunft, spätestens am 31.12.2022.


Versicherungsbestätigung für die Privathaftpflicht-Versicherung.

Ihre Kunden erhalten nach der Meldung eine Bestätigung über den bestehenden Versicherungsschutz für sich und ihre Gäste. Diese können sie bei Bedarf bei Behörden und anderen Einrichtungen vorlegen.

 

Hausrat-Versicherung

Umfang des Versicherungsschutzes.

In der Hausratversicherung besteht generell Versicherungsschutz für fremdes Eigentum, sofern es sich nicht um Eigentum von Untermietern handelt. Da Ihre Kunden die Geflüchteten vermutlich ohne Mietvertrag aufnehmen, besteht im Rahmen der Hausrat-Versicherung auch für den Hausrat der Geflüchteten Schutz. Wird der Geflüchtete als Untermieter aufgenommen oder wird ihm eine bestehende Ferienwohnung überlassen oder kommt es in der Zeit zu einem Totalschadenfall, gewähren wir zusätzlich für das Eigentum des Geflüchteten Versicherungsschutz in Höhe von 5.000 EUR (Wertsachenanteil gemäß bestehendem Vertrag)


Wohngebäude-Versicherung

Umfang des Versicherungsschutzes.

Sofern Ihre Kunden Geflüchtete in ihrem Haushalt aufgenommen haben, hat dies keine Auswirkungen auf den bei uns bestehenden Wohngebäudevertrag.


Gültigkeit.

Die Regelung ist vorerst bis zum 31.12.2022 gültig.

 

Verkaufsunterlagen.

Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie auf den Tarifseiten und Downloadcentern der einzelnen Tarife:

 

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