KV-AVB - 09.02.2022
Information zu AVB-Änderungen ab 14.2.2022
Für nahezu alle Kunden haben sich die Versicherungsbedingungen zum 1.7.2021 bzw. 1.1.2022 geändert. Zum Beispiel wurden in der Vollversicherung digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) als neue Leistung verankert und in der Pflegepflichtversicherung diverse Gesetzesänderungen berücksichtigt.
Wesentliche Gründe
Die Änderungen betreffen nahezu alle Neu- und Bestandskunden mit einer privaten Krankenvoll-, Zusatz- oder privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Der Großteil der Änderungen erfolgt aufgrund diverser Gesetzesänderungen:
- Gesetz für faire Verbraucherverträge
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
- Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
- Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
- Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG)
- Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Darüber hinaus haben wir infolge der Veränderung der Verhältnisse im Gesundheitswesen den Versicherungsschutz in diversen Vollversicherungstarifen um einen Anspruch auf Leistungen für DiGA erweitert, so dass auch unsere vollversicherten Kunden von diesem medizinischen Fortschritt profitieren können.
Wesentliche Änderungen
Mit Wirkung zum 1.7.2021 bzw. 1.1.2022 wurden auf Basis der vorgenannten Gründe diverse AVB für die Kranken- und Pflegeversicherung (Muster-, Rahmen- bzw. Tarifbedingungen) geändert:
- Neu: DiGA
Für viele Vollversicherungstarife der Continentale Krankenkversicherung a.G. wurde mit Blick auf den medizinischen Fortschritt der Anspruch auf DiGA verankert. - Änderung: Abtretungsverbote
Sofern in den AVB ein Abtretungsverbot bedingungsgemäß vorgesehen ist, gilt dies nicht für ab dem 1.10.2021 abgeschlossene Verträge. Gesetzliche Abtretungsverbote bleiben hiervon unberührt. Für vor dem 1.10.2021 geschlossene Verträge ist das Abtretungsverbot weiterhin zulässig. Diese Änderung betrifft nahezu alle Voll- und Zusatzversicherungen im Verbund sowie die PPV. - Neu: Aufnahme von Hinweistexten z. B. zum Ombudsmann
Für nahezu alle Voll- und Zusatzversicherungen im Verbund sowie für die PPV wurde ein Hinweis auf die Verbraucherschlichtungsstelle des Ombudsmanns, die Versicherungsaufsicht und den Rechtsweg im Anschluss an die AVB aufgenommen. - Neu: Digitale Pflegeberatung und Leistungszuschläge bei vollstationärer Pflege
Für die PPV wurde der Anspruch auf digitale Pflegeberatung, digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sowie ergänzende Unterstützungsleistungen integriert. Außerdem wurde der Anspruch auf einen Leistungszuschlag zur Begrenzung des zu zahlenden Eigenanteils bei vollstationärer Pflege aufgenommen. - Erhöhung: Leistungsbeträge in der Pflege
Die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) und für die Kurzzeitpflege wurden erhöht. - Ergänzt: Niedrigpflegebetten
Niedrigpflegebetten wurden im Pflegehilfsmittelverzeichnis ergänzt.
Die Bestandsaktion
- Die AVB-Änderungen betreffen in unterschiedlicher Weise nahezu den Gesamtbestand. Eine Übersicht können Sie sich hier herunterladen.
- Die individuellen Kundeninformationen werden sukzessive ab dem 14.2.2022 verschickt.
- Die Kundeninformationen beinhalten ein Anschreiben und jeweils relevante Beilagen, in denen die Anpassungen dargestellt werden. Laden Sie sich das Musteranschreiben hier herunter.
- Die AVB stehen Kunden für Tarife der Continentale außerdem als Download per Dokumenten-Code-Verfahren bereit. Der Code ist Bestandteil des Anschreibens.
Die AVB kann Ihr Kunde als finale Reinschrift oder im Änderungsmodus herunterladen.
Auf Wunsch schickt das zuständige KDC die AVB auch per Post zu. - Feststellungslisten stehen nicht zur Verfügung.