Gewerbliche Sachversicherungen - 15.02.2023
Die Bedeutsamkeit von Sicherheitsvorschriften in Gewerbe-Verträgen
Die Vereinbarung von Sicherheitsvorschriften in der gewerblichen Sachversicherung ist marktüblich und findet sich somit in jedem Versicherungsvertrag wieder. Die Vorschriften sollen dazu beitragen, den Versicherungsnehmer für den Umgang mit den eigenen Betriebsrisiken zu sensibilisieren und die damit verbundenen Schadenrisiken zu reduzieren. Somit handelt es sich bei Sicherheitsvorschriften faktisch um Maßnahmen zur Schadenverhütung und somit um einen Teil des Risikomanagements in Unternehmen.
Sicherheitsvorschriften am Beispiel der Feuerversicherung
Die Sicherheitsvorschriften für die Feuerversicherung - Fassung Oktober 2016 sind daher grundsätzlich Vertragsbestandteil bei Verträgen in der gewerblichen Sachversicherung der Continentale Sachversicherung AG. Darüber hinaus kann es risikoabhängig noch weitere besondere Sicherheitsvorschriften geben, wie zum Beispiel für Anlagen zur Erzeugung von elektrischem Starkstrom.
Dort ist unter anderem geregelt, nach welchen DIN-Normen elektrische Anlagen und Geräte in Betrieben zu installieren und zu warten sind. Beispielsweise ist Mitarbeitern aufgrund der hohen Brandgefahr durch Kurzschlüsse untersagt, privat genutzte elektrische Geräte am Arbeitsplatz zu betreiben.
In der Praxis werden häufig brandgefährliche Abfälle auf dem Betriebsgelände in Containern ohne entsprechenden Abstand zum Betriebsgebäude gelagert. Dies ist gerade in isolierten Gewerbegebieten ein hohes Feuerrisiko bei einer Brandstiftung durch Dritte. Deshalb sehen die Sicherheitsvorschriften einen Mindestabstand von 5 m zwischen Gebäuden und Abfallbehältern vor.
Gefahren bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften
Werden vereinbarte Sicherheitsvorschriften missachtet, kann dies im Schadenfall zu Problemen in der Regulierung führen, da es sich um vertragliche Obliegenheiten handelt. Liegt eine grob fahrlässige Verletzung einer Obliegenheit vor und besteht Kausalität zwischen der Obliegenheitsverletzung und dem eingetretenen Schadenfall, kann der Versicherer den Entschädigungsbetrag ganz oder teilweise kürzen. Dies kann gerade bei Großschäden erhebliche finanzielle Auswirkungen für Ihren Kunden haben und im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein. Denn folgenlos bleibt nur eine einfach fahrlässig verletzte Obliegenheit.