Hausrat- und Glasversicherung - 20.02.2019
Anpassungen für Hausrat und Glas in 2019
Verbundene Hausratversicherung
Summenanpassung und Beitragssätze
Die Versicherungssummen zu den Hausratversicherungen nach VHB 74, 84, 95, 96, 2002, 2004, 2007, 2008, 2012 und 2017 werden im kommenden Jahr um 1 % angepasst.
Hausratversicherungen nach VHB 74 mit freiwilliger Summenanpassungen für den Zuerwerb werden zusätzlich um den freiwillig vereinbarten Prozentsatz erhöht und auf volle 500 Euro gerundet.
Unverändert bleiben die Beitragssätze für Hausratversicherungen nach VHB 96, 2002, 2004, 2007, 2008, 2012 und 2017.
Die Beitragssätze für Hausratversicherungen nach VHB 84 und 95 werden um 5 % reduziert.
Glasversicherung
Für Verträge auf Grundlage der AGlB-Fassung Dezember 1986 gilt:
Der Anpassungsprozentsatz liegt unterhalb des Schwellenwerts von 5 % (Klausel 751 bzw. Klausel 752). Somit kann keine Anpassung der Beiträge erfolgen.
Für Verträge auf Grundlage der AGlB 94 (§ 10 Nr. 2) bzw. der AGlB 2008 (§ 6 Nr. 2) gilt:
Der Anpassungsprozentsatz beträgt 2,5 %. In diesem Fall verzichten wir auf die Beitragsanpassung.