Gewerbliche Haftpflichtversicherung - 16.07.2019
NEU: Fadenlifting in der Berufshaftpflicht-Versicherung für Heilpraktiker
Das wachsende Segment des Heilwesens stellt besondere Ansprüche an den Versicherungsschutz Ihrer Kunden. Kosmetische Behandlungsmethoden nehmen einen immer größeren Stellenwert im Berufsbild des Heilpraktikers ein.
Die Continentale positioniert sich ständig mit passenden Produkten und zählt weiterhin zu den Marktführern. Die KuBuS®-Berufshaftpflicht-Versicherung enthält für Ihre Heilpraktiker bedarfsgerechte Versicherungslösungen für viele Behandlungsverfahren.
Jetzt auch Schutz für Fadenlifting möglich
Ab dem 01.07.2019 kann Ihr Kunde die KuBuS®-Berufshaftpflicht-Versicherung für Heilpraktiker um den Versicherungsschutz für "Fadenlifting mit resorbierbaren Fäden aus Polydioxanon" ergänzen.
Voraussetzungen
Fordern Sie einfach eine Kopie des Nachweises über die Aus- und Fortbildung zum Fadenlifting bei Ihrem Heilpraktiker an. Fügen Sie diese bei Antragstellung bei.
Der Nachweis muss folgende Informationen enthalten:
- Vermittlung von Injektionstechniken und den erforderlichen Hygienestandards
- Anforderungen an die Anamnese und Klärung möglicher Kontraindikationen vor Behandlungsbeginn
- Erkennen von Behandlungskomplikationen und die zu ergreifenden Maßnahmen
Vereinbaren Sie die ergänzende Klausel. Diese können Sie hier downloaden:
Klausel Heilpraktiker mit kosmetischen Behandlungen - inklusive Fadenlifting
Anlage zum Antrag auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung - Klausel zum Risiko (Wagnisnummer 5615): Heilpraktiker mit kosmetischen Behandlungen inklusive Fadenlifting. Stand 01.07.2019
Beiträge für Fadenlifting
Die Beitragszuschläge zur KuBuS®-Berufshaftpflicht-Versicherung (inklusive weiterer kosmetischer Behandlungen) betragen für die Deckungsvarianten:
KuBuS® XL |
3 Mio. EUR | 178,00 EUR* |
KuBuS® XXL |
5 Mio. EUR |
195,80 EUR* |
KuBuS® XXL |
10 Mio. EUR |
222,50 EUR* |
*jeweils zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Hinweis: Für Ihre Heilpraktiker mit kosmetischen Behandlungen ohne Fadenlifting gelten die bereits bestehenden tariflichen Beitragszuschläge sowie die separate Klausel unverändert.
Klausel Heilpraktiker mit kosmetischen Behandlungen - ohne Fadenlifting
Anlage zum Antrag auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung - Klausel zum Risiko (Wagnisnummer 5615): Heilpraktiker mit kosmetischen Behandlungen ohne Fadenlifting. Stand 01.07.2019
Verkaufsunterlagen zur KuBuS®-Gewerblichen Haftpflichtpflichtversicherung
Alle wichtigen Details zu Anträgen, Formularen, Bedingungen, zum Tarif sowie den Verkaufsmaterialien zu den gewerblichen Haftpflicht-Produkten finden Sie im Downloadcenter zur Gewerblichen Absicherung.