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Sachversicherung

Unfallversicherung - 26.09.2018

Datenschutzgrundverordnung in der Unfallversicherung

Unterschriften aller versicherten Personen erforderlich!

Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum 25.5.2018 darf ohne Einwilligung aller versicherten Personen in die Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung und -weitergabe ein Unfallantrag nicht mehr policiert werden. Dabei gilt:Unterschriften aller versicherten Personen erforderlich!

  • Personen ab 16 Jahre müssen die Einwilligung selbst abgegeben.
  • Unter 16 Jahren muss eine Einwilligung von beiden Elternteilen/ggf. gesetzliche Vertreter erfolgen. 


Ausnahme: Ein Elternteil/gesetzlicher Vertreter hat das alleinige Sorgerecht. Dabei gehen wir davon aus, dass das bei Antragstellung geprüft wurde. Eine Antragsrücksendung ist bei Unterschrift eines Sorgeberechtigten nicht erforderlich.

Was bedeutet dies in der Praxis?

Neugeschäft
Im Neugeschäft ist die Einwilligung von allen versicherten Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr zwingend erforderlich! 

Bestandsgeschäft
Da die Einwilligungen bereits beim Neugeschäft vorlagen, ist im Bestandsgeschäft grundsätzlich nur die Unterschrift des VN bzw. dessen Kundenvollmacht erforderlich. 

Ausnahmen:

  • Wenn Gesundheitsfragen zur versicherten Person gestellt werden, gelten die Regelungen für das Neugeschäft. Dies ist dann der Fall, wenn eine neue Person versichert wird oder eine Bestandsverlängerung in UnfallGiroVita erfolgt.
  • Änderung des Bezugsrechts für den Todesfall

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