Vertriebspartner-Informationen
Sachversicherung

Unfallversicherung - 12.07.2023

Versicherungssteuergesetz und BaFin-Regelungen

Versicherbarkeit im Ausland

Neue Regelungen im Versicherungssteuergesetz und neue BaFin-Verfügungen machen bei der Versicherbarkeit von Personen, die im Ausland wohnen, eine besondere Prüfung erforderlich. Jeder einzelne Fall wird von uns geprüft. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass ggf. Unfallversicherungen bzw. versicherte Personen bei längeren oder dauerhaften Auslandsaufenthalten aufgehoben bzw. aus einem Vertrag herausgenommen werden müssen.

Wichtiger Hinweis:

Bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands können die Assistance-Leistungen (Reha-Service, Hilfs- und Pflege-Service sowie Betreuungs-Service) nicht abgeschlossen bzw. fortgeführt werden.

 

Verkaufsunterlagen

Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie auf den Tarifseiten UnfallGiro und UnfallGiroVita und im Downloadcenter.

zur Übersicht