Vertriebschance - 09.01.2019
Nutzen Sie jetzt Ihre Vertriebschance: Bis zum 29.01.2019 können PKV-Versicherte noch wechseln!
Aufgrund des verlängerten Sonderkündigungsrechts bei Beitragsanpassungen ist ein Wechsel für PKV-Versicherte auch nach dem 01.01.2019 noch möglich. Jetzt ist Ihre Beratung gefragt.
Die Weihnachtszeit ist vorbei und der Rutsch ins neue Jahr geschafft. Für einen erfolgreichen Vertriebsstart haben wir einen nützlichen Tipp zum Jahresanfang für Sie:
Bei einer Beitragserhöhung (BAP) kann der Versicherte innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Deshalb ist ein Wechsel für PKV-Versicherte auch nach dem 01.01.2019 noch möglich. Die Nachversicherungsbescheinigung muss dann auch innerhalb von zwei Monaten ab Kündigung vorgelegt werden.
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