
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Millionen gute Gründe für neues bAV-Geschäft
Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Es macht die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver.
Für die Arbeitgeber bedeutet diese Gesetzgebung, dass sie ihre Versorgungswerke dringend überprüfen lassen sollten, um die neuen und veränderten Vorschriften auch umsetzen zu können und ihren Mitarbeitern die neu geschaffenen, zusätzlichen Fördermöglichkeiten zugutekommen zu lassen.
Für Vermittler bedeutet es viele neue Beratungsanlässe und Vertriebschancen. Dabei unterstützen wir Sie mit Praxistipps, Arbeitgeberinformationen, Top-Produkten und umfassenden Service.
Informationen und praxisnahe Vertriebsunterstützung
Fit fürs BRSG
Wer weiß, wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz Einfluss auf neue und bestehende Versorgungswerke nimmt, kann daraus ganz einfach neue Beratungsansätze machen.
Alle wichtigen Fragen zum Gesetz werden in unserem bAV-Praxistipp Nr. 7 zum BRSG praxisorientiert, kurz und knapp beantwortet.
Ihre Chance - Informieren Sie die Arbeitgeber
Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind für alle Arbeitgeber wichtig. Versorgungswerke müssen überprüft und Mitarbeiter beraten werden. Informieren Sie Ihre Arbeitgeberkunden. Welche Neuerungen, Fragen und attraktive Chancen sich für Arbeitgeber ergeben, können Sie Ihren Kunden mit der speziellen Arbeitgeberinformation "bAV kompakt" zeigen.
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung:
Mehr als 12 Millionen Zusagen müssen auf den Prüfstand
Teil des BRSG ist der gesetzliche Beitragszuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG.
Seit dem 1. Januar 2019 ist der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers für Neuverträge wirksam. Ab 2022 gilt die Regelung dann auch für viele bestehende Zusagen.
Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, Versorgungszusagen dahingehend zu überprüfen, ob sie dieser Zuschusspflicht genügen. Das betrifft nahezu alle bestehenden Entgeltumwandlungen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.
In unserem Praxistipp 9 erfahren Sie, wie der neue Arbeitgeberzuschuss geregelt ist, welche „Fallstricke“ dabei zu beachten sind und wie Sie bei Ihren Kunden vorgehen können.
Ihre Chance - Informieren Sie die Arbeitgeber
Mehr als zwölf Millionen Zusagen zur Entgeltumwandlung für die Betriebsrente müssen auf den Prüfstand. Das sind zwölf Millionen gute Gründe für Sie mit künftigen und aktuellen Kunden über die bAV ins Gespräch zu kommen. Zur Ansprache steht Ihnen hierzu das speziell für Arbeitgeber aufbereitete "bAV kompakt" zur Verfügung.
Unsere attraktive Lösung:
Einfacher Umgang mit dem Arbeitgeberzuschuss
Wir sehen den Bedarf an einfachen Umsetzungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Arbeitgeberzuschuss. Denn für bereits bestehende Zusagen ist die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis als Arbeitgeberzuschuss ab Januar 2022 Pflicht. Zu diesem Zweck bietet die Continentale folgende Möglichkeiten:
1. Erhöhung um den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss:
Für Versorgungen bei der Continentale gelten folgende Voraussetzungen:
- Für Direktversicherungen nach §3 Nr. 63 EStG ab Tarifwerk 2005 kann der Beitrag um bis zu 20 % (arbeitgeberfinanziert) erhöht werden.
- Bei Einzelverträgen kann die Beitragsanpassung einer Direktversicherung über den Änderungsantrag #3745 vorgenommen werden.
- Bei Kollektivverträgen kann die Beitragsanpassung einer Direktversicherung für mehrere Personen über den Listen-Änderungsantrag zum bAV-Kollektivvertrag (Excel-Datei) vorgenommen werden.
- Für Verträge mit BUZ/EUZ ist keine Gesundheitserklärung abzugeben.
- Bei selbstständigen BU-/EU-Versicherungen ist eine Gesundheits-/Risikoerklärung über Formular #3039 abzugeben.
2. Anschlusskollektive für Fremdversorgungen:
Besonders Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine kollektive bAV-Versorgung anbieten, benötigen Ihre Unterstützung. Oft ist es nicht möglich den Zuschuss des Arbeitgebers in den bestehenden Verträgen unterzubringen, da viele bAV-Anbieter Erhöhungen in Altverträgen nicht mehr zulassen. Zum Beispiel aufgrund der höheren Garantieverzinsung in Altverträgen.
Ihr Vorteil & Vertriebsansatz:
Bei der Continentale können Anschluss-Kollektive eingerichtet werden, um den Arbeitgeberzuschuss in neuen "Kleinstverträgen" abzubilden. Damit können Sie Unternehmen wertvolle Unterstützung anbieten, wenn es der bisherige bAV-Anbieter nicht kann!
Voraussetzungen:
- Es wird ein Kollektivvertrag mit der Continentale geschlossen.
- Zukünftig werden „volle Versorgungen“ neuer Mitarbeiter (Entgeltumwandlung + Zuschuss) über den Kollektivvertrag mit der Continentale abgeschlossen.
- Mindestrenten- und Beiträge dürfen unterschritten werden.
- Anfragen dazu können Sie über die bAV-Direktionsbeauftragten stellen.
Die FörderRente:
Rund 11 Millionen können von der neuen geförderten Rente und höheren Freibeträgen profitieren
Die sogenannte „FörderRente für Geringverdiener“ nach § 100 EStG ist ein arbeitgeberfinanzierter Baustein. Er soll es Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter mit geringerem Einkommen dabei zu unterstützen, zusätzlich für ihr Alter vorzusorgen.
Zusätzlich profitieren die Mitarbeiter davon, dass flankierend die Anrechnung von Renten u.a. aus der betrieblichen Altersversorgung auf die Grundsicherung im Sinne der Rentenempfänger verbessert wurde.
In unserem Praxistipp 8 erfahren Sie, wie die FörderRente für Geringverdiener funktioniert und welche Vorteile sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat. Außerdem finden Sie Hinweise, wie Sie die FörderRente schlank und effizient in einem Betrieb implementieren können.
Ihre Chance - Informieren Sie die Arbeitgeber
Rund 11 Millionen Geringverdiener können von der geförderten Rente profitieren. Der Arbeitgeber profitiert von einer unbürokratischen Förderung mit Steuervorteilen und schafft einen echten Mehrwert im Bezug auf seine Attraktivität am Arbeitsmarkt. Zur Ansprache von Arbeitgebern steht Ihnen das speziell dafür aufbereitete "bAV kompakt" zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie haben Fragen, wünschen eine Vorschlagsberechnung oder Vertriebsunterstützung vor Ort?
Gerne hilft Ihnen unser Team der bAV-Vertriebsunterstützung weiter:
- Telefon: 089 5153 - 400
- Fax: 089 5153 - 410
- E-Mail: bav-vu@continentale.de
Auch Ihr persönlicher Ansprechpartner in der Maklerberatung ist gerne für Sie da!
Continentale Lebensversicherung - Wir sind Ihr verlässlicher Partner für die Zukunft!
- Seit mehr als 125 Jahren steht die Continentale Lebensversicherung für Verlässlichkeit und Sicherheit.
- Unsere Tarife sind nachhaltig und konservativ kalkuliert. Sie bieten ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis und lebenslange Garantien, die Planungssicherheit für die Altersvorsorge geben.
- Für die Zukunft sind wir solide aufgestellt. Dafür sprechen die konservative wie erfolgreiche Kapitalanlagepolitik, der ausgeglichene Bestandsmix und sehr gute Kennzahlen. Überzeugen Sie sich selbst: Belege für unsere Solidität und Substanzkraft finden Sie in unserer Kennzahlenbroschüre (#1601).