
Cashback-Aktion bis 31.12.2023
Fonds-Rente per Sonderzahlung ausbauen - und 75 Euro Cashback erhalten
Inflation bedeutet Wertverlust. Einfach gesagt, wird alles teurer. Geld verliert so an Kaufkraft - auch Erspartes, Vermögen und die eigene Altersvorsorge.
- In Zahlen ausgedrückt: schon nach 20 Jahren mit 2% Inflation - sind 1.000 Euro geplante Rente nur noch 673 Euro wert - also rein inflationsbedingt fast ein Drittel weniger.
Was tun? Kunden, die verstehen, was Inflation bedeutet, verstehen auch, warum sie ihre Altersvorsorge ausbauen sollten. Das Werkzeug zum Inflationsschutz bringt die private Altersvorsorge mit: Verschiedene Ausbau-Optionen wie zum Beispiel die Sonderzahlung. Jeder zusätzlich investierte Betrag hilft, die Rente zukunftssicher zu machen und kann den Wert erhalten oder steigern.
Unsere Unterstützung: Die Cashback-Aktion!
Bestands- und Neukunden die vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2023 die Gelegenheit nutzen und eine Sonderzahlung von mindestens 1.500 Euro in ihre teilnahmeberechtigte Fonds-Rente investieren, können einmalig 75 Euro als Cashback erhalten.
Sprechen Sie Ihre Kunden an. Alle Informationen zur Aktion finden Sie nachfolgend auf dieser Seite.
So funktioniert die Cashback-Aktion
Downloads
- Cashback-Aktion - Kundeninformation (798 KB)
- Cashback-Aktion - Vertriebsinformation (156 KB)
1. Schritt - Teilnahmemöglichkeit prüfen
An der Aktion können alle Bestandskunden mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung folgender Tarife ab Tarifwerk 2017 in der 1. oder 3. Schicht teilnehmen:
- Rente Invest - Tarif RI
- EasyRente Invest - Tarif ERI
- BasisRente Invest - Tarif BRI
- BasisRente Invest Garant - Tarif BRIG
- Rente Invest Garant - Tarif RIG
- Rente Garant - Tarif RG
Auch Neukunden können an der Cashback-Aktion teilnehmen, wenn einer der genannten Tarife (außer bAV) neu beantragt und mit Antragstellung gleichzeitig eine Sonderzahlung vereinbart wird. Der Versicherungsbeginn für den Neuvertrag und die Sonderzahlung darf spätestens der 01.01.2024 sein.
Aktionsbedingungen
Diese Aktion gilt, wenn Ihr Kunde zu einem bestehenden Altersvorsorgetarif, der zur Aktion berechtigt ist, im Rahmen des Aktionszeitraumes eine tarifbedingte Sonderzahlung von mindestens 1.500 Euro tätigt. Zudem muss eine Mindest- und Restvertragslaufzeit des ungekündigten Vertrags von mindesten 5 Jahren bestehen. Die Sonderzahlung muss im Aktionszeitraum bis 31.12.2023 wirksam werden – Antrags- und Geldeingang für Neuanträge und Sonderzahlungen bis spätestens 20.12.2023. Der Vertrag darf nicht angemahnt oder beitragsfreigestellt sein. Der Kunde beabsichtigt keine Kündigung in naher Zukunft, noch nach erfolgter Sonderzahlung im Rahmen der Aktion eine Entnahme nach Erhalt des Cashbacks. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und die Aktion kann unter Umständen vorzeitig beendet werden.
Ihre Kunden finden die Bedingungen zur Cashback-Aktion auf www.continentale.de/cashback-aktion.
2. Schritt - Sonderzahlung von 1.500 Euro oder mehr tätigen
Die tarifbedingte Sonderzahlung muss mindestens 1.500 Euro betragen und im Aktionszeitraum bis 31.12.2023 wirksam werden.
Spätester Geldeingang:
- Bei Versicherungsbeginn 01.12.2023:
Sonderzahlung (per Formular oder Überweisung) muss bis 20.11.2023 eingegangen sein. - Bei Versicherungsbeginn 01.01.2024:
Sonderzahlung (per Formular oder Überweisung) muss bis 20.12.2023 eingegangen sein.
Hinweis Basisrente: Nach dem 20.12.2023 sind Sonderzahlungen zur Basisrente nur noch dann für das Jahr 2023 steuerrelevant, wenn sie rechtzeitig überwiesen werden. Der Geldeingang muss bis spätestens 31.12.2023 erfolgen und der Versicherungsbeginn muss der 01.12.2023 sein. Hierzu kann bei fondsgebundenen Basisrenten im Dezember auf den Versicherungsbeginn 01.12.2023 rückdatiert werden.
Bestandsverträge - Sonderzahlung mit Formular oder per Überweisung
Sonderzahlung mit Formular
Vermittler können für die Sonderzahlung das Formular Sonderzahlung (#3036) nutzen. Dort können alle für eine reibungslose Einzahlung erforderliche Daten erfasst werden. Eine Kennzeichnung für die Teilnahme an der Cashback-Aktion ist nicht erforderlich. Die Sonderzahlung per SEPA-Lastschriftmandat ist nur möglich, wenn bereits ein Rahmenmandat erteilt wurde.
Sie können uns das aufgefüllte Formular auch per Fax senden: an 089-5153 - 347.
Sonderzahlung per Überweisung
Ihr Kunde kann die Sonderzahlung auch einfach direkt überweisen. Bitte nutzen Sie hierzu die folgenden Zahlungsinformationen:
Zahlungsempfänger: | Continentale Lebensversicherung AG |
Geldinstitut: | Commerzbank Dortmund |
IBAN: | DE74 4404 0037 0340 9968 02 |
Verwendungszweck: | Cashback-Aktion, Versicherungsnummer, Name Versicherungsnehmer |
Tipp: Für das Online-Banking finden Ihre Kunden auf www.continentale.de/cashback-aktion einen QR-Code für eine ausgefüllte Überweisungsvorlage.
Neuverträge - Sonderzahlung bei Antragstellung mit vereinbaren
Erstellen Sie den Vorschlag inklusive einer ersten Sonderzahlung. Zusammen mit den Antragsunterlagen wird dann automatisch das Formular Sonderzahlung erzeugt. Reichen Sie alle Unterlagen über den üblichen Weg ein. Einen gesonderten Aktions-Antrag gibt es nicht.
Bitte beachten Sie, dass der Antrags- und Geldeingang für Neuanträge und Sonderzahlungen bis spätestens 20.12.2023 erfolgen muss, damit die Sonderzahlungen noch im Jahr 2023 wirksam wird.
3. Schritt - Cashback beantragen
Sonderzahlung getätigt und alle Voraussetzungen erfüllt? Dann muss Ihr Kunde jetzt nur noch seine Cashback-Zahlung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Cashback-Zahlung nur einmal pro Vertrag beantragt werden kann.
Eine separate E-Mail-Bestätigung nach erfolgter Beantragung erfolgt nicht.
Es handelt sich um einen Neuvertrag und Ihr Kunde hat noch keine Versicherungsnummer?
Wir teilen Ihrem Kunden sofort nach erfolgter Policierung mit dem Versicherungsschein seine Versicherungsnummer mit. Anschließend kann er die Cashback-Zahlung beantragen – sofern seine Sonderzahlung noch im Jahr 2023 eingegangen ist.
4. Schritt - 75 Euro Cashback erhalten
Ist die Cashback-Zahlung beantragt, prüfen wir im nächsten Schritt, ob die Sonderzahlung im Aktionszeitraum bei uns eingegangen ist und ob Ihr Kunde alle Aktionsbedingungen erfüllt. Dies kann unter Umständen bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Ist die Prüfung positiv abgeschlossen, überweisen wir spätestens Ende Januar 2024 Ihrem Kunden 75 Euro Cashback auf sein Konto, das er bei der Cashback-Beantragung angegeben hat.
Was ist, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Sollte unsere Prüfung ergeben, dass der genannte Vertrag nicht zur Aktion berechtigt ist, oder die Aktionsbedingungen nicht erfüllt wurden, kann keine Auszahlung des Cashbacks vorgenommen werden. Unabhängig von der Aktion können auch geringere Sonderzahlungen getätigt werden. Hier besteht allerdings dann kein Anspruch auf Cashback-Auszahlung.