Folgende Änderungen wurden für KV durchgeführt:
Beihilfeänderung Sachsen
Das Land Sachsen hat zum 01.01.2024 folgende Änderung der Beihilfebemessungssätze für aktive Beamte beschlossen:
- 50 % für aktive Beamte ohne Kinder
- 70 % für aktive Beamte mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
- 90 % für aktive Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
- 90 % für Ehegatten / Lebenspartner
- 90 % für Kinder
- 70 % für Versorgungsempfänger ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigem Kind
- 90 % für Versorgungsempfänger mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
Das Vorschlagsprogramm wurde entsprechend angepasst.
Sonderzahlung BB
Unter dem Menüpunkt Extras/Sonderzahlung BB besteht nun die Möglichkeit zu ermitteln, welche Beitragsentlastung durch eine Sonderzahlung erreicht wird.
Aktualisierung der Anträge
- Die Angaben zum Angehörigenstatus wurden aktualisiert. Statt einen konkretes Verwandtschaftsverhältnis zu benennen reicht nun eine Bestätigung.
- Die Gesundheitsfrage „Sind sie werdendes Elternteil …“ wird nur noch bei Personen mit einem Eintrittsalter über 18 gestellt.
- Die Vorversichererabfrage nach Ergänzungsversicherungen wurde geändert. Es wird nun auch nach betrieblichen Krankenversicherungen (bKV) gefragt.
Aktualisierung der Pflichtinformationen
Die MB/PPV 2024 wurden eingepflegt. Ferner wurden die historischen Beitragsverläufe aktualisiert.
Sozialversicherungswerte
Die Sozialversicherungswerte wurden aktualisiert.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit diesem Update weitere Berechnungsmöglichkeiten einrichten können. Folgende Aktualisierungen und Funktionen sind ab sofort für Sie nutzbar:
- Continentale Betriebliche PremiumBU (BPBU)
- Aktualisierung der vorvertraglichen Informationspflichten
- Aktualisierte Nachhaltigkeitsinfos in den individuellen Vertragsinfos
- Basisinformationsblätter (BIB)
- Altersvorsorge – Produktinformationsblätter (AV-PIB) - Aktion Rückdatierung
- Erhöhung des Parkzinses ab Januar 2024
- Anpassung der Tranchenzinsen
- Überschussdeklaration
- Anpassungen der Steuergrenzen in der bAV
- Basis-Rente: Weitere Änderungen bei der Steuer
- Erhöhung maximale Sterbegeldversicherungssumme
Continentale Betriebliche PremiumBU (BPBU)
Der neue Tarif BPBU entspricht dem bisher verkaufsoffenen Tarif PBU. Der Tarif wurde jedoch speziell mit Blick auf die Anforderungen der bAV optimiert.
Bitte beachten Sie, dass gespeicherte Vorschläge nicht mehr geladen werden können. Hier ist es erforderlich den Vorschlag erneut zu berechnen.
Aktualisierung der vorvertraglichen Informationspflichten
Aktualisierte Nachhaltigkeitsinfos in den individuellen Vertragsinformationen
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haben wir Anpassungen in unseren vorvertraglichen Informationspflichten vorgenommen. So finden Sie beispielsweise eine aktualisierte Version unserer nachhaltigkeitsbezogenen Informationen in den individuellen Vertragsinformationen. Sie beinhalten einen aktualisierten Anhang mit weiteren Angaben zur Bewerbung der ökologischen und sozialen Merkmale für die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens.
Basisinformationsblätter (BIB)
Aufgrund regulatorischer Vorgaben haben wir diese inhaltlich überarbeitet. Diese erscheinen wie gehabt automatisch bei der Vorschlagsberechnung.
Altersvorsorge – Produktinformationsblätter (AV-PIB)
Auch unsere Produktinformationsblätter wurden aktualisiert. Auch diese werden automatisch bei der Vorschlagserstellung von der Software zugesteuert.
Aktion Rückdatierung
Auch im Jahr 2024 wird es wieder eine Rückdatierungs-Aktion bei der BU/EU/Risiko geben. Hier können Kunden Beiträge sparen, indem sie den Versicherungsbeginn auf den 01.12.2023 rückdatieren. Auch dieses Mal wird der Sparvorteil als separates Dokument dem Vorschlag der PremiumBU (Tarif PBU) und der Risikolebensversicherungen der EUROPA Leben zugesteuert. Die Aktion gilt bis zum 31.03.2024.
Erhöhung des Parkzinses ab Januar 2024
Ab Januar 2024 steigt der Parkzins erneut. Ab 01.01.2024 wird der Parkzins erneut um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Er beträgt für das erste Quartal 2024 nun 2,5 % p.a. und ist bis zum 31.03.2024 garantiert. Wie gewohnt haben wir die Information zum gestiegenen Parkzins für das erste Quartal bereits auf unserer Website unter makler.continentale.de/parkzins veröffentlicht. In der vorliegenden Vorschlagssoftware wird der neue Parkzins bereits automatisch berücksichtigt.
Anpassung der Tranchenzinsen
Die Tranchenkonditionen für Einmalbeiträge bei kapitaleffizienten Renten und Fonds-Renten mit Garantieleistungen verändern sich zum 01.01.2024 erneut. Beispielsweise wird der Tranchen-Zins beim Tarif Continentale Rente Invest Garant (RIG) von 2,40% auf 2,70% angehoben. Sie müssen nichts mehr tun – der neue Zinssatz wird automatisch berücksichtigt. Für bereits gespeicherte Vorschläge müssen Sie lediglich den Vorschlag neu laden und den Button „Berechnen“ klicken, damit der neue Tranchenzinssatz auch hier hinterlegt wird.
Überschussdeklaration
Als Reaktion auf die aktuelle wirtschaftliche Lage und den Anpassungen auf dem Kapitalmarkt erhöhen wir für das Jahr 2024 unsere Überschussbeteiligung. Die genaue Überschussbeteiligung je nach Tarif finden sie im Maklerportal.
Anpassungen der Steuergrenzen in der bAV
Üblicherweise erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der betrieblichen Altersvorsorge jedes Jahr im Januar. 2022 war sie durch die kurzfristige negative Einkommensentwicklung aufgrund der Corona-Pandemie erstmals gesunken, 2023 jedoch schon wieder angestiegen. Dieser Trend setzt sich auch im kommenden Jahr fort. Zum 1. Januar 2024 wird die BBG in den alten Bundesländern von monatlich 7.300 auf 7.550 Euro ansteigen (90.600 Euro im Jahr). Benutzen Sie daher unbedingt ab sofort nur noch die vorliegende Vorschlagssoftware um bereits alle relevanten steuerlichen Aspekte für 2024 automatisch im Vorschlagsausdruck zu integrieren. Hierfür müssen Sie nichts mehr tun, unser neues Software-Update beinhaltet bereits alle steuerlichen Auswirkungen in der betrieblichen Altersvorsorge.
Basis-Rente: Weitere Änderungen bei der Steuer
Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können Beiträge für eine Basis-Rente als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der maximal mögliche Beitrag erhöht sich ab Januar 2024. Auch diese steuerlichen Aspekte werden bereits automatisch im vorliegenden Vorschlagssystem berechnet.
Erhöhung maximale Sterbegeldversicherungssumme
Ab 01.01.2024 erhöhen wir die maximale Versicherungssumme zur Sterbegeldversicherung (Tarif SGC) auf bis zu 20.000 Euro.