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Krankenversicherung

Beitragsanpassung (BAP) - 11.05.2020

Beitragsanpassung (BAP) zum 01.07.2020

Wir passen zum 01.07.2020 in einigen Tarifen die Beiträge an. Grundlage sind die jeweiligen Tarifbedingungen und 
das VAG (§§ 150, 155, 337). Die Tarife und Termine für Sie im Überblick. 

Ehemalige MKV-Tarife

1. Betroffene Tarife

In diesen Tarifen der Bisex- und Unisexwelt ändern sich ab dem 01.07.2020 die Beiträge:


Legende: „+“ Beiträge steigen, „-“ Beiträge sinken, „0“ Beiträge unverändert, leere Felder = keine BAP in  den Beobachtungseinheiten

 

2. Information Ihrer Kunden

Ihre Kunden erhalten folgende Unterlagen:

  • Kundeninformation BAP 
  • Beilage 4e.2928/04.20 „WIR FÜR SIE - ZUM THEMA Neue Tarifbeiträge ab 1. Juli 2020“ 
  • für Alternativvorschläge:
    Beilage 4e.2406/02.20 „Hinweise zum Basistarif (BTN/BTB) und Standardtarif (STN/STB) der Privaten Krankenversicherung“
Für den Versand bzw. Upload der Unterlagen sind folgende Termine geplant:
  • Feststellungslisten (BAP, Alternativvorschläge): Stehen in der elektronischen Maklerpost ab dem 11.05.2020;
    Versand von Papierlisten ab 11.05.2020 zur Verfügung.
  • Kundeninformation einschließlich Beilage: Versand am 25.05.2020

Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogamme) nutzen, erhalten die Listen automatisch im Rahmen der Übermittlung von Feststellungslisten (Continentale Paket 3). Die Listen werden im pdf- und csv-Format zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht zu den Inhalten unserer Maklerpost-Pakete finden Sie auf der Seite „Elektronische Maklerpost“. 

 

3. Rechnungsgrundlagen

Bei der Kalkulation haben wir aktualisierte Grundlagen (z. B. die Sterbetafel PKV 2020) berücksichtigt.

 
4. Limitierungen       
 
Zur Milderung von Erhöhungen limitieren wir bei bestimmten Tarifen die Beiträge. Im Tarif SelAS entfallen für Frauen die im Zuge der Beitragsanpassung zu 01.07.2019 eingerichteten temporären Limitierungen.
 
5. Anrechnung der aus dem gesetzlichen Zuschlag (GZ) angesammelten Mittel im Bestand
 
Den gesetzlichen Zuschlag müssen substitutiv Versicherte bis zum 60. Lebensjahr zahlen. Die so angesammelten Mittel werden ab Alter 65 zur Minderung/Vermeidung von Beitragserhöhungen genutzt. Nicht verbrauchte Mittel werden bei zukünftigen Anpassungen eingesetzt. Die Höhe der ab 01.07.2020 monatlich eingesetzten Beträge sind in den Kundenschreiben aufgeführt.
 

6. Anpassungen B-Variante, Anwartschaften und FAMIS

a) Beitragsreduzierung im Alter

Die BAP wirkt sich auf die vereinbarte Beitragsreduzierung im Alter aus. Der im Tarifbeitrag enthaltene Anteil für den Baustein zur Beitragsentlastung verändert sich. Die vereinbarte Beitragsreduzierung hingegen nicht.

b) Änderung der Anwartschaftsprozentsätze 
Durch die BAP verändern sich zum 01.07.2020 in verschiedenen Tarifen die Anwartschaftsprozentsätze. 
 
c) Besondere Bedingungen für den Familienselbstbehalt in der Krankheitskostenversicherung 
Die BAP wirkt sich auf den Familienselbstbehalt in der Krankheitskostenversicherung (FAMIS) aus. Zum 01.07.2020 erhöhen sich die Beiträge für Männer und Frauen (Bisex) bzw. für Erwachsene (Unisex). 
 
7. Aktivierung der Beitragsreduzierung im Alter
 
Kunden, die eine Beitragsreduzierung im Alter vereinbart haben, informieren wir gesondert über ihre anstehende Aktivierung der Beitragsreduzierung. 
 
8. Alternativvorschläge für substitutiv krankenversicherte Personen ab Alter 55
 
Substitutiv versicherte Personen, die 2020 das technische Alter 55 erreicht haben, bekommen zu ihrer BAP Vorschläge zur Reduzierung des Zahlbeitrags. Der Gesetzgeber sieht dies erst ab Alter 60 vor. Die Vorschläge orientieren sich am aktuellen Schutz. Für die Versicherten werden maximal zwei Alternativvorschläge erzeugt. 
Zusätzlich schlagen wir den verkaufsstärksten Tarif des letzten Geschäftsjahres (COMFORT-U) vor. Allerdings nur, wenn das zu einer Reduzierung der Beiträge führt. Grundlage ist § 6 Abs. 2 VVG-InfoV. 
Außerdem erhalten die Kunden Vorschläge nach dem Basistarif und dem Standardtarif. Unabhängig davon, ob diese Tarife zu einer Beitragsreduzierung führen. Die Versicherten bekommen dazu eine gesonderte Beilage (Druckstück: 2406/02.20). 
Insgesamt erstellen wir bis zu fünf Vorschläge. Wir weisen die Versicherten darauf hin, dass Umtarifierungen zu Risikozuschlägen bzw. Leistungsausschlüssen sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung führen können. 
Sie erhalten eine gesonderte Feststellungsliste zu den alternativen Vorschlägen.
 
9. Anschrift des Treuhänders
 
Bei Anfragen an den Treuhänder geben Sie bitte folgende Anschrift bekannt:
Herrn Diplom-Mathematiker Heinz-Werner Richter, Postfach 10 21 08, 44021 Dortmund.

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