Leistungsfreiheitsrabatt (LFR) - 11.05.2020
Leistungsfreiheitsrabatt (LFR) zum 01.07.2020
Information für Ihre Bestandskunden:
Leistungsfreiheitsrabatt ab dem 01.07.2020
Kostenbewusstes und verantwortliches Verhalten zahlen sich aus. Ihre Kunden werden mit einem Leistungsfreiheitsrabatt (LFR) belohnt. Die Details zur Bestandsaktion (Tarife, Termine, steuerliche Behandlung) für Sie im Überblick.
Die Tarife Viele Ihrer Kunden erhalten auch in diesem Jahr eine |
Der Leistungsfreiheitsrabatt (LFR) Der tatsächliche Aufwand für die Krankenversicherung sinkt durch den garantierten LFR jährlich um 5 %. Beim Tarif CS2PLUS sind z. B. maximal 50 % möglich.
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Die Termine
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Zusätzlich möglich: Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BR)
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Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogamme) nutzen, erhalten die Listen automatisch im Rahmen der Übermittlung von Feststellungslisten (Continentale Paket 3) in der Kategorie "Sonstiges" mit der Bezeichnung des Geschäftsvorfalls "Sonstiges". Die Listen werden im pdf- und csv-Format zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht zu den Inhalten unserer Maklerpost-Pakete finden Sie auf der Seite „Elektronische Maklerpost“.
Übersicht zu den Feststellungslisten:
Erläuterung der Auszahlungs – und Ablehnungsgründe
- Kennzeichen 1:
LFR erhöht/eingerichtet, Benachrichtigung an VN - Kennzeichen 2:
LFR ausgeschöpft, keine Veränderung, keine Benachrichtigung - Kennzeichen 3:
LFR reduziert/gestrichen, Leistungen im LFR-Jahr. Benachrichtigung an VN - Kennzeichen 4:
Leistungen im LFR-Jahr, bisher keine LFR, keine Benachrichtigung - Kennzeichen 5:
Anwartschaft/Ruhepause im LFR-Jahr, keine Benachrichtigung - Kennzeichen 6:
Beiträge am 31.12. des LFR-Jahres nicht voll gezahlt, keine Benachrichtigung - Kennzeichen 7:
Innermonatliche Anwartschaft/Innermonatlicher Beginn im LFR-Jahr = Beiträge nicht voll entrichtet, keine Benachrichtigung