Gewerbliche Haftpflichtversicherung - 09.06.2020
Ready to take off: Jetzt auch Drohnen-Haftpflichtversicherung für gewerbliche Einsätze!
Drohnen am Himmel sind keine Seltenheit mehr. Menschen nutzen diese in ihrer Freizeit für Fotos und Videos. Aber mittlerweile gewinnen sie auch im gewerblichen Bereich immer mehr an Bedeutung.
Betriebe und Freiberufler setzen Drohnen zum Beispiel ein für:
- Fotos von Veranstaltungen oder Hochzeiten
- Inspektionen von Gebäuden oder Industrieanlagen
- Kontrolle von Dacharbeiten
- Vermessungen von Grundstücken
- Luftaufnahmen von Gebäuden, die zum Verkauf angeboten werden
Ab sofort können Ihre Kunden die Pflichtversicherung für gewerblich genutzte Drohnen als eigenständigen Vertrag in Ergänzung zu ihrer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für gewerblich genutzte Drohnen
Drohnen bis 5 kg | Drohnen bis 25 kg |
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3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden 100.000 Euro für Vermögensschäden 170 Euro je Drohne |
3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden 100.000 Euro für Vermögensschäden 290 Euro je Drohne |
5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden 100.000 Euro für Vermögensschäden 220 Euro je Drohne |
5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden 100.000 Euro für Vermögensschäden 340 Euro je Drohne |
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das Doppelte der genannten Versicherungssumme. Die Beiträge verstehen sich zuzüglich 19 % Versicherungssteuer.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Abschluss der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist eine bei der Continentale bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Vertriebsunterstützung
Weitere Informationen zur Drohnen Haftpflichtversicherung wie Vertragsinformationen, besondere Bedingungen sowie ein selbstrechnender Deckungsauftrag haben wir für Sie im Downloadcenter zur gewerblichen Haftpflichtversicherung zusammengestellt.