Hausrat- und Glasversicherung - 04.02.2021
Anpassungen für Hausrat und Glas in 2021
Verbundene Hausratversicherung
Summenanpassung und Beitragssätze
Die Versicherungssummen zu den Hausratversicherungen ab den VHB 74 werden im kommenden Jahr um - 1 % angepasst. Die Versicherungssumme wird anschließend auf volle 500 EUR aufgerundet.
Hausratversicherungen nach VHB 74 mit freiwilliger Summenanpassungen für den Zuerwerb werden ferner um den freiwillig vereinbarten Prozentsatz erhöht und auf volle 500 Euro gerundet.
Unverändert bleiben die Beitragssätze für Hausratversicherungen nach VHB 96, 2002, 2007, 2008, 2012 und 2017.
Die Beitragssätze für Hausratversicherungen nach VHB 84 und 95 werden um 5 %, nach VHB 2004 sogar um 8 % reduziert.
Glasversicherung
Für Verträge auf Grundlage der AGlB-Fassung Dezember 1986 gilt:
- Zum 1. Januar 2021 werden die Beiträge nicht angepasst (Klausel 751 bzw. Klausel 752).
Für Verträge auf Grundlage der AGlB 94 (§ 10 Nr. 2), der AGlB 2008 (§ 6 Nr. 2) und AGlB 2019 (Teil "A", 8.1) gilt:
- Der Anpassungsprozentsatz beträgt 1,7 %.
Zur Unterstützung Ihrer vertrieblichen Aktivitäten verzichten wir auf eine Anpassung.
Verkaufsunterlagen
Alle wichtigen Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien zur Hausratversicherung und zur Glasversicherung finden Sie im Downloadcenter zur Hausratversicherung.