Gewerbliche Haftpflichtversicherung - 13.01.2022
Update zur Mitversicherung von Coronavirus-Schutzimpfungen: Jetzt auch für Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker.
Millionen von Menschen sollen geimpft werden. Aber wie soll das gelingen? Viele Impfzentren sind geschlossen worden und die Hausärzte überlastet. Um die Impfkampagne zu beschleunigen, haben Bund und Länder daher Folgendes entschieden:
Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker dürfen Coronavirus-Schutzimpfungen verabreichen. Für die Apotheker entfallen die bisherigen gesetzlichen Beschränkungen.
Mit einer bestehenden KuBuS® Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist dieser erweiterte Personenkreis bei der Durchführung von Impfungen bereits abgesichert.
Hierzu haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt:
Übersicht zur Mitversicherung von Corona-Schnelltest, -Antigentests und -Impfungen
Schriftliche Versicherungsbestätigung für Ihre Kunden
Gerne senden wir Ihren Kunden eine schriftliche Versicherungsbestätigung zu.
Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihr gewerbliches Kundendienstcenter (sc-g-h2):
- Telefon: 0231 919-2888
- Telefax: 0231 919-7823
- E-Mail: gewerbliche-haftpflicht2@continentale.de
Verkaufsunterlagen
Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie im Downloadcenter zur gewerblichen Haftpflichtversicherung.