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Sachversicherung

Gewerbliche Haftpflichtversicherung - 13.01.2022

Update zur Mitversicherung von Coronavirus-Schutzimpfungen: Jetzt auch für Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker.

Millionen von Menschen sollen geimpft werden. Aber wie soll das gelingen? Viele Impfzentren sind geschlossen worden und die Hausärzte überlastet. Um die Impfkampagne zu beschleunigen, haben Bund und Länder daher Folgendes entschieden:

Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker dürfen Coronavirus-Schutzimpfungen verabreichen. Für die Apotheker entfallen die bisherigen gesetzlichen Beschränkungen.

Mit einer bestehenden KuBuS® Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist dieser erweiterte Personenkreis bei der Durchführung von Impfungen bereits abgesichert.

Hierzu haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt:

Übersicht zur Mitversicherung von Corona-Schnelltest, -Antigentests und -Impfungen

 

Schriftliche Versicherungsbestätigung für Ihre Kunden

Gerne senden wir Ihren Kunden eine schriftliche Versicherungsbestätigung zu.
Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihr gewerbliches Kundendienstcenter (sc-g-h2):

 

    Verkaufsunterlagen

    Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie im Downloadcenter zur gewerblichen Haftpflichtversicherung.

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