Hausrat- und Glas-Versicherung - 23.12.2021
Anpassungen für Hausrat und Glas in 2022
Verbundene Hausratversicherung
Summenanpassung und Beitragssätze
Die Versicherungssummen zu den Hausratversicherung ab den VHB 74 werden im kommenden Jahr um + 3 % angepasst.
Die Versicherungssumme wird anschließend auf volle 500 EUR aufgerundet.
Hausratversicherungen nach VHB 74 mit freiwilliger Summenanpassung für den Zuerwerb werden ferner um den freiwillig vereinbarten Prozentsatz erhöht und auf volle 500 EUR gerundet.
Unverändert bleiben die Beitragssätze für Hausratversicherungen nach den VHB 84, 95, 96, 2002, 2004, 2007, 2008, 2012 und 2017.
Private und gewerbliche Glasversicherung
Für Verträge auf Grundlage der AGlB-Fassung Dezember 1986 gilt:
Zum 01. Januar 2022 können die Beiträge um 6,6 % angepasst werden (Klausel 751 bzw. Klausel 752).
Für Verträge auf Grundlage der AGlB 94 (§ 10 Nr. 2) , der AGlB 2008 (§6 Nr. 2) und AGlB 2019 (Teil „A", 8.1) gilt:
Der Anpassungsprozentsatz beträgt 4,8 %.
Zur Unterstützung Ihrer vertrieblichen Aktivitäten verzichten wir sowohl in der privaten als auch in der gewerblichen Glasversicherung auf eine Anpassung.
Verkaufsunterlagen
Alle weiteren Details zu Anträgen, Formularen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie im Downloadcenter zur Hausratversicherung.