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Sachversicherung

Gewerbliche Haftpflicht-Versicherung - 01.07.2022

Neue KuBuS® Gewerbliche Haftpflicht-Versicherung 2022

Der neue gewerbliche Haftpflicht-Tarif ist da und bringt ab dem 1. Juli 2022 für Sie und Ihre Kunden viele Verbesserungen und Neuheiten. Dazu zählen eine vereinfachte Tarifstruktur, vielfältige Leistungsverbesserungen sowie Beitragssenkungen für zahlreiche Betriebsarten.

 

Vereinfachte Tarifstruktur

Deckungssummen und Leistungsinhalte

Mit welcher Deckungssumme sich Ihre Kunden zukünftig absichern, legen sie mit der Wahl der Tarifvariante fest. Und für nahezu alle Betriebsarten gibt es jetzt auch die 10 Mio. Euro Deckungssumme.


 

Alle Tarifvarianten haben jetzt einheitliche Deckungsinhalte. Das bedeutet: Bereits in der XL-Variante profitiert Ihr Kunde von einem Versicherungsschutz mit einer Spitzenposition im Marktvergleich.

 

Nachlässe bei Selbstbeteiligung

Zukünftig können Sie mit Ihren Kunden tarifübergreifend generelle Selbstbehalte von 0, 250, 500 oder 1.000 Euro vereinbaren (gilt nicht für private Risiken). Dafür gibt es folgende Nachlässe:

  • 5 % bei 250 Euro Selbstbeteiligung
  • 10 % bei 500 Euro Selbstbeteiligung
  • 15 % bei 1.000 Euro Selbstbeteiligung

Durch die einheitliche Selbstbehalts- und Nachlassregelung vereinfacht sich die Tarifstruktur.  

 

Beitragsberechnung

Alle Tarifpositionen mit der bisherigen Berechnungsgrundlage „Bruttojahreslohn- und –gehaltssumme“ werden ab sofort vereinfacht nach Jahresumsatz berechnet. 

 

Beitragssenkungen

Für zahlreiche Betriebsarten sinken im neuen KuBuS® Haftpflicht-Tarif die Beiträge deutlich. Zusätzlich reduzieren sich viele Mindestbeiträge. Damit platziert sich die Continentale auch vom Beitrag her im vorderen Drittel des Marktes. 
Beispiele:

  • Friseurbetrieb 100 EUR Mindestbeitrag (bislang 150 EUR)
  • Bäckerei 120 EUR Mindestbeitrag (bislang 150 EUR)
  • Maler 220 EUR Mindestbeitrag (bislang 360 EUR)
  • Hochbaubetrieb 3,20 EUR Beitragssatz je 1000 Euro Umsatz (bislang 4,19 EUR)
  • Metzgerei 22 EUR Beitragssatz je Person (bislang 25 EUR)
  • Kunststoffherstellung 0,51 EUR Beitragssatz je 1000 EUR Umsatz für (bislang 0,54 EUR)
  • Schlosser/Dreher 140 EUR Beitragssatz je Person (bislang 169 EUR)

 

Zahlreiche Leistungsverbesserungen

Insgesamt enthält der neue KuBuS® Haftpflicht-Tarif zwanzig neue Leistungen. Zusätzlich verbessern sich fünf bereits bestehende Leistungen, und es gibt keine Verschlechterungen. Beispielhaft hierfür steht die BBR Bau. Die Entschädigungsgrenzen für einzelne Betriebsarten entnehmen Sie bitte den Leistungsübersichten zu den Zielgruppen, den Versicherungsbedingungen oder dem Tarif.   

 

Neuwertentschädigung

Auf Wunsch Ihres Kunden erfolgt eine Neuwertentschädigung für Sachen, die maximal 24 Monate alt sind. 

 

Nachhaltiger Schadenersatz

Mehrleistung für Reparatur: Liegt bei beschädigten Sachen ein Totalschaden vor, leisten wir auf Wunsch Ihres Kunden die Mehrkosten für eine Reparatur. 

 

Mehrleistung für Nachhaltigkeitssiegel 

Auf Wunsch Ihres Kunden bieten wir nachhaltigen Schadenersatz für zertifizierte Umweltsiegel im Rahmen der ISO 14020-14025 an. Darunter zählen beispielsweise der Blaue Engel, EU Ecolabel, FSC® für nachhaltige Waldwirtschaft, Fairtrade® für fairen Handel oder Bau-Nachhaltigkeitssiegel durch die Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen. Die Höhe der Mehrleistung besteht im Rahmen der Deckungssummen bzw. Höchstentschädigungen zu den jeweiligen Deckungserweiterungen. 

 

Gebrauch von geliehenen zulassungspflichtigen Personenkraftwagen und Krafträdern anlässlich von Geschäftsreisen

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche aus der Nutzung eines geliehenen Kfz, wenn

  • die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht nicht ausreicht,
  • der Kunde und die mitversicherte Person von der Kfz-Haftpflicht nicht geschützt werden,
  • der Kfz-Haftpflicht-Versicherer Regress nimmt,
  • keine Kfz-Haftpflicht besteht, obwohl der Kunde und die mitversicherte Person davon ausgingen.

Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für die fehlerhafte Betankung des Kfz. Schäden an dem PKW selbst sind ausgeschlossen. 

 

Betrieblich genutzte Heizöltanks und Kleingebinderegelung

Heizöltanks sind künftig bis 30.000 Liter mitversichert. Bei größeren Heizöltanks erfolgt die Berechnung der Gesamtmenge. 
Die Obergrenze zum Gesamtfassungsvermögen der Kleingebinderegelung in der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung erhöht sich von 3.000 l/kg auf 5.000 l/kg. Je Einzelbehältnis gilt unverändert die 1.000 l/kg Regelung.

 

Nutzung von Drohnen

Versichert ist auf Grundlage der Luftfahrthaftpflicht-Bedingungen die berechtigte Nutzung einer eigenen Drohne, die zu gewerblichen/beruflichen Zwecken betrieben wird. Im Weiteren besteht Versicherungsschutz für die private Nutzung dieser Drohne. Hier informieren wir Sie über die Drohnenversicherung in der Betriebshaftpflicht-Versicherung.

 

ConFoma Forderungsmanagement 

Als besonderen Mehrwert in der BHV können Unternehmer ab sofort das Forderungsmanagement ConFoma nutzen. Damit bleiben sie nicht auf offenen Rechnungen sitzen. Ein erfahrener Inkassodienstleister unterstützt Ihre Kunden zu Sonderkonditionen.

 

BBR Bau und BBR IHHG

Für die Bedingungswerke im Bauwesen (BBR Bau) und Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe (BBR IHHG) gibt es zum Beispiel darüber hinaus noch diese Leistungsverbesserungen:


Kaufpreisklage (in Erweiterung zur „Werklohn-/Mietentgeltklage)

Versichert sind die gesetzlich vorgesehenen Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohn-, Kaufpreis- oder Mietentgeltforderungen des Versicherungsnehmers gegen seinen Auftraggeber. 


Schäden am Gewerk des Subunternehmers

Eingeschlossen sind Schäden an Gewerken oder Sachen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers von Subunternehmen erstellt wurden. 

 

Planungen für Dritte ohne eigene Bauausführung (Fremdplanung)

In der BBR Bau gibt es eine „Auffangdeckung“ für Handels- und Handwerksbetriebe zu Planungen für Gewerke ohne eigene Ausführung bis zu einer Honorarsumme von 50.000 Euro. Überblick zu den wichtigsten Leistungsverbesserungen.

 

Zusätzliche Optionen

Hersteller und Importeure von Endprodukten

Der optionale Baustein zur BBR Bau und IHHG bietet zusätzliche Leistungen unter anderem für: 

  • Tätigkeitsschäden nach Abschluss von Tätigkeiten
  • Gewährleistungsverjährungsfristen
  • Haftungsfreistellungen
  • Händlerkettenklausel
  • Produktrückrufkosten

 

Lohnbearbeitungsschäden 

Die Lohnbearbeitungsschäden bilden einen optionalen Baustein in der BBR Industrie mit einer Höchstentschädigung von 300.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro.


Summen-/Konditionen-Differenzdeckung 

Mit dieser Option kann Ihr neuer Kunde, der noch einen bestehenden Vertrag bei einem anderen Versicherer hat, bis zu dessen Ablauf die Differenz zur höheren Deckungssumme und zum besseren Versicherungsschutz des KuBuS®-Tarifs für maximal 24 Monate absichern. 

 

Weitere Verbesserung

  • Neues Deckungskonzept für Bewachungsunternehmen 

 

Verkaufsunterlagen

Alle weiteren Details zu Anträgen, AHB, BBR, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie auf der Tarifseite und im Downloadcenter zur Betriebs- und Berufshaftpflicht-Versicherung.

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