Gewerbliche und private Gebäude-Versicherung - 26.08.2021
Ladestationen von E-Fahrzeugen und deren Brandgefahr in geschlossenen Garagen
Elektrofahrzeuge sind auf dem Vormarsch und leisten einen immer wichtigeren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Dies birgt jedoch auch Gefahren für Immobilienbesitzer. Denn die entsprechenden Ladestationen stellen ein erhöhtes Feuer-Risiko dar. Für Ihre Gewerbe- und ImmoGrande-Kunden gibt es daher wichtige Informationen.
Mitversicherung von E-Ladestationen:
Damit Ihre Kunden optimal geschützt sind, gelten E-Ladestationen (Wallboxen) für Elektrokraftfahrzeuge sowohl in der gewerblichen Gebäude- als auch in der ImmoGrande-Wohngebäudeversicherung im Rahmen der Erstrisiko-Position „Weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile“ beitragsfrei mitversichert. Dies gilt sowohl für das Neu- als auch für das Bestandsgeschäft, sofern dort nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Versicherungsschutz unterliegt bestimmten Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten. Wir haben für Ihre Kunden hierzu alle wichtigen Informationen im "Merkblatt - Ladestationen von Elektrofahrzeugen in Garagen" zusammengefasst.
Verkaufsunterlagen
Alle weiteren Unterlagen zur Gewerblichen Gebäudeversicherung wie Anträge, Formulare, AVB, Tarif oder Verkaufsmaterialien finden Sie im Downloadcenter zur Gewerblichen Gebäudeversicherung.
Alle weiteren Unterlagen zur Wohngebäudeversicherung ImmoGuard und zu unserem Großkundenkonzept ImmoGrande wie Anträge, Formulare, AVB, Tarif oder Verkaufsmaterialien finden Sie im Downloadcenter zur Wohngebäudeversicherung.