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Sachversicherung

Schaden-Information - 16.08.2021

Schnelle Hilfe für Kfz-Kasko-Kunden in den Katastrophengebieten

Für alle von den Überschwemmungsschäden betroffenen Kfz-Kasko-Kunden gibt es ein Ersthilfe-Paket. Helfen Sie uns bitte mit folgendem Ablauf die richtige Hilfe vor Ort anzubieten.

 

Das Fahrzeug Ihres Kunden ist nicht mehr auffindbar oder fahrbereit?

Melden Sie Schäden unverzüglich im zuständigen Kfz-Schaden-Büro. Der zuständige Sachbearbeiter wird dann die Erstmaßnahmen (z. B. Einschaltung des Dienstleisters SV Krug) einleiten. Von dort aus werden alle weiteren Maßnahmen wie Transport, Begutachtung oder auch die Suche koordiniert.
 

Wie läuft der weitere Prozess ab?

Ein beschädigtes Fahrzeug wird dahingehend begutachtet, ob eine Reparatur wirtschaftlich möglich ist.

Kann ein Fahrzeug bislang nicht aufgefunden werden, wird die Entschädigung anhand der uns vorliegenden Fahrzeugdaten ermittelt. Eine solche Schadenfeststellung erfolgt unter dem Vorbehalt eines späteren Wiederauffindens.

 

Hier melden Sie die Schäden:

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