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Krankenversicherung

Vollversicherung - 13.01.2023

Beihilfeänderungen in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2023

Zum 1.1.2023 haben sich die Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg geändert. Wir informieren Sie über die Änderungen und Auswirkungen für Ihre Neukunden.

 

Änderung der Beihilfebemessungssätze:

Durch das Haushaltsbegleitgesetz (2013/2014) wurde eine Absenkung der Beihilfebemessungssätze für ab dem 1.1.2013 neu eingestellte Beamtinnen und Beamte verabschiedet. Diese Regelung wird nun aufgrund der Änderung der Beihilfeverodnung (BVO) mit Wirkung zum 1.1.2023 zurückgenommen. Nachstehend die Abbildung der Beihilfebemessungssätze vor und nach der BVO-Änderung zum 1.1.2023.


* Der Bemessungssatz vermindert sich bei Wegfall von Kindern nicht, wenn drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig waren.

Achtung:
Die Beihilfestellen informieren bereits die von der Beihilfeänderung betroffenen Personen mit einem Mustervordruck über die BVO-Änderung. Demnach müssen die betroffenen Personen auf ihr jeweiliges Krankenversicherungsunternehmen zugehen und um eine Änderung des Versicherungsvertrages bitten.

 

Auswirkung für Ihre Kunden

Die Prozentsätze der bedarfsgerechten Tarifkombinationen für Beihilfeberechtigte im Land Baden-Württemberg sind zum 1.1.2023 in den Annahmegrundsätzen entsprechend angepasst und in die Vorschlagssoftware implementiert.

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