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Krankenversicherung

Beihilfeversicherung - 28.03.2023

Beihilfeänderungen in Bremen – Auswirkungen für Ihre Kunden

Zum 1.12.2022 haben sich die Beihilfevorschriften des Landes Bremen geändert. Wir informieren Sie über die Änderungen und Auswirkungen für Ihre Kunden.

 

Änderung der Beihilfebemessungssätze für Beamte im aktiven Dienst:

Die bremische Beihilfeverordnung wurde zum 1.12.2022 geändert. Dadurch wurden die Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder) angehoben und an den Regelungen des Bundes und der überwiegenden Anzahl der Länder angepasst. Nachstehend die Abbildung der ab dem 1.12.2022 geltenden Bemessungssätze.


 

Wichtige Regelung nach §199 (2) VVG: 

Ändert sich bei Ihrem Kunden der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat Ihr Kunde Anspruch darauf, dass wir den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpassen, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, haben wir den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.


Auswirkungen für Ihre Kunden im Neugeschäft:

Die Prozentsätze der bedarfsgerechten Tarifkombinationen für Beihilfeberechtigte im Land Bremen sind bereits in den Annahmegrundsätzen entsprechend angepasst und in der Vorschlagssoftware implementiert.

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