Krankenversicherung - 24.02.2023
Auszahlung der Pauschalleistung für 2022
Kostenbewusstes und eigenverantwortliches Verhalten zahlt sich auch in diesem Jahr in Form der garantierten Pauschalleistung aus. Details zur Aktion (Tarife, Termine und steuerliche Behandlung) für Sie im Überblick.
Die Tarife
Die Aktion erfolgt für die Tarife GS1PLUS, GS1, GS2, GSB1, GSB2, CE1PLUS, CE2PLUS, CEB-PLUS, CEB-PLUS-U, CEK-PLUS und CEK-PLUS-U. Für den Tarif BUSINESS zahlen wir die Pauschalleistung im Sommer 2023 im Rahmen der Beitragsrückerstattung aus. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Pauschalleistung:
- Für den Zeitraum, für den eine Pauschalleistung gezahlt wird, sind keine Versicherungsleistungen aus dem Tarif beantragt worden.
- In dem Zeitraum, für den ein Anspruch auf Pauschalleistung besteht, sind die Beitragsraten spätestens am 31.12. des Jahres komplett gezahlt worden. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung über den 31.12. eines Jahres gelten die Beiträge als nicht vollständig gezahlt.
- Bei den Tarifen GS1PLUS und BUSINESS muss die versicherte Person in dem abzurechnenden Geschäftsjahr mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Die Termine
- Feststellung: ab 2.3.2023
- Versand der Listen: ab 6.3.2023
- Listen im Download-Center: ab 8.3.2023
- Versand der Kundeninformation: ab 21.3.2023
- Auszahlung: am 4.4.2023
Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogamme) nutzen, erhalten die Listen automatisch im Rahmen der Übermittlung von Feststellungslisten (Continentale Paket 3) in der Kategorie "Sonstiges" mit der Bezeichnung des Geschäftsvorfalls "Sonstiges". Die Listen werden im pdf- und csv-Format zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht zu den Inhalten unserer Maklerpost-Pakete finden Sie auf der Seite „Elektronische Maklerpost“.
Vertriebspartner, die bereits den "Elektronischen Postkorb" (BiPRO über easyClient oder teilnehmende Maklerverwaltungsprogamme) nutzen, erhalten die Kunden-Anschreiben mit Angabe der Höhe der Pauschalleistung im Rahmen der Übermittlung Bestandsinformationen über die Kategorie "Versicherungsfall-Leistung" mit der Unterkategorie "Leistung-Beitragsrückerstattung" (Continentale Paket 1). Die Kunden-Anschreiben werden im pdf-Format zur Verfügung gestellt.
Steuerliche Behandlung
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes sind wir verpflichtet, die steuerlich berücksichtigungsfähigen gezahlten und auch die von uns erstatteten Beiträge (z. B. die Pauschalleistung) per Datensatz an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu melden. Dies geschieht im Februar des Folgejahres.