Rechtsschutzversicherung - 20.02.2019
Annahmeerleichterungen bei Nichtselbstständigen in der Rechtsschutzversicherung
Von ehemals 169 anfragepflichtigen Berufen sind jetzt 76 ohne Einschränkung versicherbar.
Hierzu zählen beispielsweise
- Bautechniker und Maurermeister
- Künstlerische Berufe
- Event-Manager
- Berufssportler, etwa Basketball-, Volleyball- oder Eishockeyspieler
Weitere 80 Berufe sind darüber hinaus in vielen Leistungsarten ohne Anfrage in der Direktion versicherbar.
Dazu gehören der angestellte
- Architekt im Architekturbüro
- Kraftfahrer in einer Spedition
- Steuerberater in einer Kanzlei
Das bedeutet für Sie: Mehr versicherbare Berufe und weniger Ablehnungen!