Vertriebspartner-Informationen
Sachversicherung

Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung - 13.12.2022

Pflichtversicherung für Berufsbetreuer und Betreuungsvereine

Berufsbetreuer und Betreuungsvereine müssen sich ab dem 01.01.2023 bei ihren Stammbehörden registrieren lassen. Dafür benötigen sie unter anderem den Nachweis einer Berufshaftpflicht-Versicherung für Vermögensschäden.

 

Mindestversicherungssummen:

Die Mindestversicherungssummen beantragen

  • 250.000 EUR für jeden Versicherungsfall
  • 1.000.000 EUR für alle Fälle eines Versicherungsjahres. 

 

Berufsbetreuer: 

Als Berufsbetreuer gilt, wer 

  • mindestens 10 Verfahren pro Jahr
  • oder Verfahren mit wöchentlich 20 Arbeitsstunden  

betreut. Die Versicherungspflicht gilt auch für die in einem Betreuungsverein tätigen Vereinsbetreuer.

 

Service für Ihre Kunden: 

Ihre Kunden informieren wir ab der 49. KW 2022 mit dem beigefügten Kundenanschreiben
Ihr Kundendienstcenter sc-g-h2 steht Ihnen zur Seite bei der

  • Vertragsumstellung 
  • Beitragsberechnung
  • Ausstellung und Versand der Versicherungsbestätigung.

 

Wenden Sie sich dafür bitte an: 

 
Bei Neuanfragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen 

  • Servicecenter Gewerbe Vertriebsunterstützung
    Sammelnummer 0231 919-1151

 

Hinweise zur Pflichtbefreiung: 

Für ehrenamtliche Betreuer (weniger 10 Verfahren/20 Arbeitsstunden wöchentlich) gilt diese Versicherungspflicht nicht. Bei Bedarf bieten wir diesen Kunden gerne höhere Versicherungssummen an. 
 

Verkaufsunterlagen

Alle weiteren Details zu Anträgen, AVB, Tarif oder den Verkaufsmaterialien finden Sie auf der im Downloadcenter zur D&O- und Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung.

zur Übersicht