
Identifizierungspflicht bei Lebensversicherungen
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Ausnahme
Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Vorsorge
Durch die Gesetzesänderung ist bei selbstständigen BU- und EU-Produkten eine Identifizierung nicht mehr erforderlich. Bei diesen Produkten ist also keine Ausweiskopie erforderlich
Erleichterungen
Auch die geförderten Produkte der 1. und 2. Schicht (Riester-Rente, Basis-Rente und betriebliche Altersversorgung) sind von der Identifizierungspflicht betroffen.
Hier können wir es Ihnen leichter machen.
Zulässig bei - Riester-Renten und Basis-Renten
Bei diesen Produkten können Sie - alternativ zur Einreichung der Kopie des Ausweises -
- die Ausweisdaten erfragen und im Antragsformular an den vorgesehenen Stellen eintragen.
Zulässig bei - betrieblicher Altersversorgung (bAV)
In der bAV können Sie zur Identifizierung eine der folgenden Möglichkeiten wählen
- Überweisung von dem im Antragsformular angegebenen Konto
- SEPA - Lastschriftmandat und Angabe einer Registernummer (z.B. Handelsregister-Nr. oder Vereinsregister Nr.) - bei Einzelunternehmen Einreichung der Ausweis-Kopie (Personalausweis, Reisepass)
- Vollständig ausgefülltes Formular „Legitimationsprüfung #3395“
Durch die Einreichung der notwendigen Kopien und Angabe der erforderlichen Daten, vermeiden Sie Rückfragen und somit auch Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags.
Wirtschaftlich Berechtigter
Zu identifizierungspflichtigen Anträgen / Verträgen ist zusätzlich der wirtschaftlich Berechtigte festzustellen. Es ist daher immer die Frage nach dem wirtschaftlich Berechtigten zu beantworten.
Gemäß Definition der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist ein abweichender Beitragszahler bei Einmalbeiträgen ab 50.000 Euro immer auch Wirtschaftlich Berechtigter.
Sofern es sich nicht um eine börsennotierte Aktiengesellschaften bzw. Kommanditgesellschaften auf Aktien oder eine andere nach dem GwG Verpflichteten (z. B. Bank) handelt, kann der wirtschaftlich Berechtigte nach den gesetzlichen Anforderungen nur eine natürliche Person sein (Name, Geburtsdatum, Anschrift erheben).
Bei einer juristische Person, ist daher immer zu fragen, ob und wenn ja welche Person mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert, der Kapitalanteile hält oder des Vermögens kontrolliert. Name und Anschrift dieser Person(en) sind als wirtschaftlich Berechtigte/r festzuhalten.
Im Einzelfall kann auch eine Identifizierung anhand der Ausweisdaten erforderlich werden.
Im Antrag ist immer der wirtschaftlich berechtigte anzukreuzen, der Antragsteller muss dazu befragt werden, wer der wirtschaftlich Berechtigte dieses Vertrages ist.
Wer kann wirtschaftlich Berechtigter sein?
Wirtschaftlich Berechtigte können eine oder mehrere Personen sein:
- der Antragsteller/Versicherungsnehmer selbst (gilt auch bei Gemeinschaftskonto),
- ein vom Antragsteller/Versicherungsnehmer abweichender Beitragszahler,
- ein unwiderruflich Bezugsberechtigter,
- ein vom Versicherungsnehmer abweichender Bezugsberechtigter im Erlebensfall,
- die versicherte Person (Arbeitnehmer) bei Gehaltsumwandlungsversicherung,
- der Antragsteller/Versicherungsnehmer und die versicherte Person bei betrieblicher Altersversorgung mit Mischfinanzierung,
- der Zessionar bei einer Abtretung, etc.
Ein abweichender Beitragszahler ist nicht zwingend wirtschaftlich Berechtigt, kann es aber sein. Hier muss im Einzelfall nachgefragt werden.
Bestehen aufgrund der äußeren Umstände Zweifel daran, dass der angebene wirtschaftlich Berechtigte zutrifft, (z.B. abweichendes Zahlungsverhalten, kein Gemeinschaftskonto), muss ggf. nachträglich der tatsächliche wirtschaftliche Berechtigte festgestellt werden.
Ausfüllhilfe zu den Anträgen und Formularen
Häufige Fehlerquellen
Sind die erforderlichen Angaben unvollständig (z.B. Angabe der Staatsangehörigkeit oder des Geburtsortes fehlen, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sind nicht - oder lückenhaft - vorhanden), müssen diese Daten vor Policierung nachgefordert werden.
Durch eine korrekte bzw. vollständige Identifizierung und die Angabe der Daten des bzw. der wirtschaftlich Berechtigten können Rückfragen vermieden werden, die zu unnötigen Verzögerungen bei der Policierung bzw. Bearbeitung führen.
Nachstehend häufige Fehlerquellen
- Unleserliche oder unvollständige Ausweiskopie
Wichtig ist, dass beide Ausweis-Seiten vorliegen. Diese müssen gut sichtbar sein - inklusive dem Lichtbild und alles muss gut lesbar sein. Wichtig ist natürlich auch, dass die Angaben zur Person im Antrag und im Ausweis identisch sind. - Frage nach dem wirtschaftlich Berechtigten wird nicht oder unvollständig beantwortet
Ankreuzen bei „wirtschaftlich berechtigt ist“ fehlt; Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten fehlen. Das Ankreuzen bzw. die Daten müssen ggf. mit Unterschrift des Antragstellers/Versicherungsnehmers nachgeholt werden. - Unterschrift des Vermittlers fehlt
Die Richtigkeit der Legitimationsangaben und die Übereinstimmung mit der Person des Antragstellers/Versicherungsnehmers müssen vom Vermittler durch Unterschrift auf dem Antrag, Legitimationsvordruck oder ggf. auf einer übersandten Ausweis-Fotokopie bestätigt werden (bitte auf Vollständigkeit achten, z.B. beide Personalausweisseiten kopieren). Ohne Vermittler-Unterschrift ist die Legitimation ungültig.