
Kurkosten und Kurtagegeld
Bedarfsgerechte Kur-Ergänzung
Sicherheit für Kurmaßnahmen
Kurtarife KS und KS1
Kur- beziehungsweise Sanatoriumsbehandlungen fördern die Wiederherstellung der Gesundheit und dienen auch zur Vorbeugung schwerer Erkrankungen. Wer für die Finanzierung solcher Maßnahmen zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der beruflichen Situation. Mit einem privaten Kur-Ergänzungstarif ist eine Kur- und Sanatoriumsmaßnahme eindeutig gesichert - ohne aufwendigen Klärungsbedarf.
Absicherung der Kurkosten – Tarif KS
Behandlungs- und Aufenthaltskosten bis zum vereinbarten Tagessatz
Kur in einem ärztlich geleiteten Sanatorium und innerhalb von 2 Monaten nach mindestens 8-tägigem Krankenhausaufenthalt | 100 % |
Kur in einem ärztlich geleiteten Sanatorium oder innerhalb von 2 Monaten | 50 % |
Kur in keinem ärztlich geleiteten Sanatorium und nicht innerhalb von 2 Monaten |
25 % |
Kurtagegeld – Tarif KS1
Vereinbartes Kurtagegeld für eine vom Versicherer genehmigte Kur
in einem ärztlich geleiteten Sanatorium und innerhalb von 2 Monaten nach mindestens 12-tägigem Krankenhausaufenthalt | 200 % |
Kur in einem ärztlich geleiteten Sanatorium | 100 % |
So hoch ist die Versorgungslücke
Eine Rehabilitationsmaßnahme beziehungsweise Kur kann hohe Kosten verursachen. Die Kosten können schnell zwischen 2.000 und 6.000 Euro betragen.
Für Selbstständige, Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte gehört daher eine Kur-Ergänzung zur Abrundung ihres Krankenversicherungsschutzes. Ihnen können sonst hohe Eigenanteile entstehen:
Versorgungslücke/Absicherungsbedarf (Beispiel: stationäre Rehabilitation, Kosten 3.500 Euro) |
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Personen mit Rentenversicherungspflicht | Personen ohne Rentenversicherungspflicht | Beihilfeberechtigte/-anspruch | ||
Erwerbstätige | Rentner | Selbstständige | 50 % | 70% |
max. 420 €1 | 3.500 € | 3.500 €2 | vom beihilfefähigen Betrag3 |
1 Selbstbeteiligung von 10 Euro ja Tag, max. 42 Tage
2 Die Kosten entstehen auch für einen erwerbstätigen bei einer selbst finanzierten privaten Kur.
3 Zum Beispiel in NRW höchstens 104 Euro je Tag, Versorgungslücke: 2.408 Euro
Selbstständige, die nicht über die Deutsche Rentenversicherung abgesichert sind, Rentner und Personen mit einem Beihilfeanspruch sind besonders betroffen. Sie müssen entweder die gesamten Kosten oder zumindest einen Großteil selbst zahlen. Aber auch Arbeitnehmer zahlen eine Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Führen sie eine private Kur durch, tragen sie sogar die kompletten Kosten selbst.
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