
Verzinsung
Continentale ParkConcept Classic
Die Konditionen
Das Continentale ParkConcept Classic ermöglicht es Ihren Kunden, Geld bei einem vertrauten und bewährten Partner zu parken. So können Entscheidungen - wie der Beginn der Rente - in aller Ruhe reifen.
Ein exklusives Konzept
Geld parken bei voller Flexibilität? Das ist gerade unter heutigen Marktbedingungen exklusiv. Deshalb bieten wir das auch weiterhin ausschließlich unseren Kunden im Continentale Versicherungsverbund an, die nach einer attraktiven Wiederanlage suchen.
Der aktuelle Parkzins der Continentale
An dieser Stelle informieren wir Sie zum aktuellen Parkzins und - sobald er sich ändert - auch zu dem jeweils ab dem nächsten Quartal geltenden Parkzins für das Continentale ParkConcept Classic. Der Parkzins ändert sich am 01.10.2023 und ist bis 31.12.2023 garantiert.
Parkzins nächstes Quartal
Parkzins für die Tarife PA1 und PCC
2,20% p.a.
- gilt ab 01.10.2023
- für Kunden mit einem Vertrag nach Tarif PA1 und nach Tarif PCC mit Antragstellung bis zum 31.12.2021
Parkzins für die Tarife PA1 und PCC
2,00% p.a.
- gilt seit 01.07.2023
- für Kunden mit einem Vertrag nach Tarif PA1 und nach Tarif PCC mit Antragstellung bis zum 31.12.2021
Parkzins nächstes Quartal
Parkzins für den neuen Tarif PCC
2,20% p.a.*
- gilt ab 01.10.2023
- für Kunden mit einem Vertrag nach Tarif PCC und Allgemeinen Vertragsinformationen (AVI) mit Stand ab 01.2022
Parkzins für den neuen Tarif PCC
2,00% p.a.*
- gilt seit 01.07.2023
- für Kunden mit einem Vertrag nach Tarif PCC und Allgemeinen Vertragsinformationen (AVI) mit Stand ab 01.2022
*) Unter Berücksichtigung der sich aus Kosten von 0,50% und dem garantierten Rechnungszins von 0,25% ergebenden Differenz von -0,25%. Mögliche abweichende Werte in Ihrem Versorgungsvorschlag beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Vorschlagserstellung garantierten Parkzins. Bitte beachten Sie, dass bei Neuabschluss der zum Vertragsbeginn gültige Parkzins maßgeblich ist.
Die jeweils aktuelle Verzinsung finden Ihre Kunden auf www.continentale.de/parkzins.
Information der Kunden und Vorschlagssoftware
Bitte informieren Sie Ihre Kunden bei Neuabschluss, dass die aktuelle Verzinsung im Versorgungsvorschlag von 2,00% p.a. noch bis 30.09.2023 - und danach der höhere Zins von 2,20% p.a. gilt. Antragsteller informieren wir im Anschreiben zum Versicherungsschein über die bevorstehende Änderung. Bestandskunden werden wir zur Zinsänderung demnächst gesondert anschreiben.
Vorschlagsberechnungen mit dem neuen Parkzins sind im Online-Tarifrechner ab dem 17.08.2023 möglich. In unserer Beratungssoftware ContiSoft ist das mit dem Sonderupdate 25.25 zum 01.09.2023 möglich.
Bitte beachten Sie: Im Versorgungsvorschlag wird dann der neue Parkzins von 2,20% p.a. fest eingedruckt. Der aktuelle Parkzins von 2,00% p.a. ist noch bis 30.09.2023 garantiert und wird entsprechend bei Abschluss bis zu diesem Datum automatisch im Antragsystem hinterlegt. Bei Versicherungsbeginn ab 01.10.2023 wird bereits der neue Parkzins zugrunde gelegt.