Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte für 2023

Uns liegen die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2023 vor.

 

Die wesentlichen Änderungen:

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 liegt vor.    

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung  beträgt 4.987,50 € (59.850 € jährlich). Die gleichen Werte gelten auch für die Pflegeversicherung.
  • Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt 5.550,00 € monatlich (66.600 € jährlich)
  • Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beläuft sich auf 364,09 €.  
  • Der allgemeine KV-Beitragssatz liegt bei 14,6 %, durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz bei 1,6 %.
  • In der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz 2,6 %. 

Die Geringfügigkeitsgrenze hat sich bereits zum 1.10.2022 von 450 € auf 520 € erhöht. Für Studenten hat sich zum 1.8.2022 die Bemessungsgrundlage von 752 € auf 812 € erhöht.

Die Werte zum Download:
Zahlen zur Sozialversicherung ab 1.1.2023