
Besondere Bedingungen BB
Beitragsentlastungskomponente
Flexibel planen für ermäßigte Beiträge im Alter
Bei Eintritt in den Ruhestand müssen zahlreiche Menschen mit einer Rente auskommen, die gegenüber dem vorherigen Gehalt deutlich niedriger ausfällt. Mit der Beitragsentlastungskomponente BB profitieren Ihre Kunden im Alter von ermäßigten Beiträgen. Der BB überzeugt zudem mit maximaler Flexibilität. Die Ermäßigung der Beiträge im Alter ist gegen laufenden Beitrag und / oder Sonderzahlungen möglich.
Das bedeutet: clevere Vorsorge für Ihre Kunden und mehr Vertriebspotenzial für Sie.
Highlights
Downloads
- Innovation Beitragsentlastungskomponente BB (853 KB)
- Besondere Bedingungen BB (74 KB)
Vorteile für Ihre Kunden
Ermäßigung der Beiträge im Alter individuell nach Bedarf.
- Ermäßigung bis 100 % des KV-Beitrages
(ohne den gesetzlichen Zuschlag). - Flexible Zahlungsmöglichkeiten
(laufende Beitragszahlung und / oder Sonderzahlung) - Flexible Wahl des Beginns der Ermäßigung – zwischen 60. und 70. Lebensjahr.
- Früherer Beginnzeitpunkt der Ermäßigung bei Bezug von Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente bzw. Pensionen möglich.
- Bei privatversicherten Arbeitnehmern: Arbeitgeberbeteiligung an der laufenden Beitragszahlung BB bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses.
- Der BB-Beitrag kann wie der des vereinbarten Tarifs steuerlich geltend gemacht werden.
Kombinationsmöglichkeiten
Die Besonderen Bedingungen BB können zu allen Krankheitskostentarifen mit Alterungsrückstellung abgeschlossen werden. Der Abschluss ist nicht möglich, wenn keine Alterungsrückstellungen angespart werden (Tarife nach Art der Schaden, AZ Tarife, generell bei Kindern und Jugendlichen bis Alter 20).
Neue flexible Beitragsentlastung
Die neue Beitragsentlastungskomponente BB baut auf die bisher angebotene Beitragsentlastungskomponente BE auf und überzeugt mit maximaler Flexibilität dank der neuen Sonderzahlungsmöglichkeit.

So flexibel wie nie
Ermäßigung der Beiträge im Alter gegen
- laufenden Beitrag,
- Sonderzahlungen sowie
- laufenden Beitrag und Sonderzahlungen.
Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten der Besonderen Bedingungen BB


Rahmenbedingung der Sonderzahlung
- Die Sonderzahlung muss mindestens 100 Euro betragen.
- Pro Jahr sind maximal 4 Sonderzahlungen je versicherte Person möglich.
- Die Summe aller Sonderzahlungen pro Kalenderjahr darf das 3-fache des Jahresbeitrags des jeweils zugrundeliegenden Tarifs nicht überschreiten.
- Insgesamt kann nicht mehr als eine Entlastung von 100 % des Beitrags der zugrundeliegenden Tarife vereinbart werden (unter Anrechnung der laufenden BB-Absicherung).
- Eine Sonderzahlung nach Wirksamwerden der Beitragsermäßigung führt zu einer sofortigen Beitragsverrechnung.
- Eine Rückzahlung der Sonderzahlungen ist grundsätzlich nicht möglich, da es ein KV-Produkt ist.
Finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer
Weitere Argumente für Ihre erfolgreiche Beratung: Die Beitragsentlastungskomponente BB gegen laufenden Beitrag ist arbeitgeberzuschussfähig. Außerdem profitieren Ihre Kunden von steuerlichen Vorteilen. Damit punkten Sie noch mehr.
Arbeitgeberzuschussfähigkeit
BB gegen laufenden Beitrag
Die Beitragsentlastungskomponente gegen laufenden Beitrag ist analog dem vereinbarten Tarifs arbeitgeberzuschussfähig. Privatversicherte Arbeitnehmer können von einer Arbeitgeberbeteiligung bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses profitieren.
BB gegen Sonderzahlung
Bei der Beitragsentlastungskomponente gegen Sonderzahlung ist dies anders. Ein Arbeitgeberzuschuss erfolgt nicht. Dies hat unter anderem den Grund, dass es sich bei Sonderzahlungen (einschließlich BR / PL) um keine regelmäßigen, laufenden Zahlungen handelt.
Steuerliche Vorteile von Sonderzahlungen
- Sonderzahlungen sind steuerlich als Beitragszahlungen zu betrachten. Damit unterliegen Sonderzahlungen den allgemeinen Regeln zur steuerlichen Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Das heißt Beiträge zur Krankenvoll- / Beihilfeversicherung können in Höhe des „Basisanteils“ in voller Höhe (max. das 3-fache des KV-Jahresbeitrags) und Beiträge für Zusatzversicherungen bis zu den Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.
- Zudem besteht die Möglichkeit, Vorauszahlungen in Höhe des 3-fachen des KV-Jahresbeitrags zu tätigen und diese Summe für das entsprechende Jahr des Veranlagungszeitraums steuerlich zu berücksichtigen. Sonderzahlungen gehören zu dem Vorauszahlungsvolumen und müssen nach dem bekannten Regelwerk für BEG-Meldungen (Aufteilung Basis / Rest) gewertet werden.
- Sonderzahlungen sind damit bis zur maximalen Vorauszahlungshöhe steuerlich begünstigt.
- BR / PL Sonderzahlungen werden wie die BR / PL Auszahlungen innerhalb der BEG-Meldung berücksichtigt.
Hohes Vertriebspotenzial
Mehr Vertriebspotential für das Bestands- und Neugeschäft! Ihr Kunde hat eine größere Summe, die er investieren möchte, z. B. Beitragsrückerstattung oder Weihnachtsgeld? Das Geld kann er nachhaltig anlegen und in ermäßigte KV-Beiträge im Alter investieren. Besonders interessant ist das für:
Continentale Krankenversicherung a.G. – eines der großen Unternehmen der Branche
Mit über 90 Jahren Erfahrung, rund 1,3 Millionen Versicherten und 1,9 Milliarden Beitragseinnahmen gehört die Continentale Krankenversicherung a.G. zu den großen deutschen Krankenversicherern – eine gesunde Basis für langfristigen Erfolg.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. steht an der Spitze des Continentale Versicherungsverbundes.