
Besondere Bedingungen zur Krankenvollversicherung
„Schlanke“ Beiträge im Alter
Beitragsentlastungsbaustein - Tarif BE
Mit Eintritt in den Ruhestand müssen zahlreiche Menschen mit einer Rente auskommen, die gegenüber dem letzten Gehalt deutlich niedriger ausfällt. Zusätzlich entfällt für Arbeitnehmer der Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankenversicherungsbeitrag. Die Beteiligung des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers kann das in der Regel nicht auffangen. Auch der entfallende Beitrag für die nicht mehr erforderliche Krankentagegeldversicherung gleicht dies nicht aus.
Schlanke Beiträge für die Krankenversicherung Ihrer Kunden sind also im Alter sehr wichtig. Mit dem Abschluss des Beitragsentlastungsbausteins BE können Sie heute schon dafür sorgen, dass die Krankenbeiträge Ihrer Kunden im Alter sinken.
Highlights
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- Versicherungsbedingungen BE (17 KB)
- Antrag BE (1 MB)
Beiträge im Alter besonders flexibel und individuell planbar
Ihre Kunden können ihre private Krankenvollversicherung mit einem Beitragsentlastungsbaustein ergänzen. So können Ihre Kunden heute schon dafür sorgen, dass sich ihre Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter reduzieren.
Ganz nach den Wünschen Ihres Kunden:
Der Beitragsentlastungsbaustein BE reduziert flexibel und einfach im Alter die Beiträge der privaten Krankenversicherung Ihres Kunden:
- Beitragssenkung im Alter individuell nach den Wünschen Ihrer Kunden
- Entlastung bis zum vollen Beitrag (ohne den gesetzlichen Zuschlag)
- Nachversicherungsgarantie bei Beitragsanpassungen vor der Entlastungsphase
- Flexible Wahl des Beginns der Ermäßigung - und zwar zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr
- Früherer Beginn-Zeitpunkt der Ermäßigung bei Bezug von Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente bzw. Pensionen
Der Abschluss der Besonderen Bedingungen für die Beitragsermäßigung im Alter (BE) bzw. die Veränderung eines bereits versicherten Beitrages ist möglich für Tarife, für die Alterungsrückstellungen gebildet werden und die für das Neugeschäft geöffnet sind.
Besonderheit für Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber beteiligt sich im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen mit bis zu 50 Prozent auch am Beitragsentlastungsbaustein.
Tipp: Da der Arbeitgeberzuschuss im Alter wegfällt, sollte der Entlastungsbetrag Ihrer Kunden mindestens in dieser Höhe gewählt werden.
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