Krankenversicherung - Zielmarkt-Beschreibungen
Zielmarkt-Beschreibungen
Die Zielmärkte sind vom Versicherer, gemäß Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive – IDD), zu definieren.
Für jeden nach dem 23.02.2018 entwickelten Tarif muss dazu eine entsprechende Zielmarkt-Beschreibung erstellt werden, mit den wesentlichen Merkmalen des Produktes. Sie skizziert für welche Kunden das Produkt geeignet ist und für welche Kunden es nicht geeignet ist. Die Zielmarkt-Beschreibungen nach IDD: