Offener Hilfsmittelbegriff

Medizinische Hilfsmittel wie Sehhilfen oder Hörgeräte sind ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung. Sie werden zwar seltener benötigt als zum Beispiel Medikamente, doch sie sind in der Regel sehr kostspielig. Eine gute Versicherung, die den medizinischen Fortschritt mit berücksichtigt, zahlt sich hier besonders aus.

Definition: Was ist ein Hilfsmittel?

„Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Zu ihnen gehören:

  • Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte)
  • Körperersatzstücke (Prothesen)
  • orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe, Rollstühle)
  • Inkontinenz- und Stoma-Artikel
  • Andere Hilfsmittel

Hilfsmittel können auch technische Produkte sein, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika in den menschlichen Körper einzubringen (zum Beispiel bestimmte Spritzen, Inhalationsgeräte oder Applikationshilfen)"

Definition: G-BA

Stetige Weiterentwicklung

Ähnlich wie Medikamenten werden auch Hilfsmittel stetig weiterentwickelt. Wer hätte vor 20 Jahren zum Beispiel von diesen gehört:

  • Tinnitusmasker; Kosten ca. 1.500,- Euro
  • nCPAP Schlaf-Atemüberwachungsgeräte; Kosten  ca. 2.000,- Euro
  • Implantierte Rückenmarksstimulationssystem; Kosten  ca. 6.000,- Euro
  • Blindenvorlesegerät mit Braillezeile; Kosten  ca. 7.000,- Euro
  • Luftstromlagerungssystem; Kosten  ca. 8.000,- Euro
  • Herzimplantatabstoßungs-Kontrolleinheit; Kosten  ca.18.000,- Euro

Niemand, der vor zwei Jahrzehnten einen PKV-Tarif mit geschlossenem Hilfsmittelkatalog gewählt hat, würde heute diese Kosten erstattet bekommen.

Medizinischer Fortschritt eingeschlossen

Die Continentale verwendet keinen abschließenden Hilfsmittelkatalog, sondern einen offenen Hilfsmittelbegriff. Diese offene Leistungsbeschreibung umfasst automatisch Neuentwicklungen, an die vor Jahren niemand denken konnte. Das bedeutet: Der technische und medizinische Fortschritt ist mitversichert!

Um einerseits im Bedarfsfall hochtechnisierte Geräte zur Verfügung stellen zu können, andererseits auch die Kostensteigerung in Grenzen zu halten, gibt es die tarifliche, ausführungsbezogene Leistungsbeschreibung. Der Höhe nach wird der Leistungsumfang auch für Hilfsmittel auf das medizinisch notwendige Maß beschränkt, um unnötige Luxusausführungen zu vermeiden.

Empfehlen Sie Ihren Kunden, den Leistungsumfang zu Hilfsmittelerstattungen im Bedarfsfall vor dem Bezug bei seinem Kundendienst-Centrum zu erfragen.

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